Ungarn:Ex-Richter gewinnt gegen Regierung

Ungarn: Unter Ministerpräsident Viktor Orbán beschloss die Regierung 2011 eine Justizreform. Dabei wurde der kritische Richter András Baka vorzeitig seines Amtes enthoben.

Unter Ministerpräsident Viktor Orbán beschloss die Regierung 2011 eine Justizreform. Dabei wurde der kritische Richter András Baka vorzeitig seines Amtes enthoben.

(Foto: Attila Kisbenedek/AFP)

Der Jurist hätte damals nicht entlassen werden dürfen, urteilt der Straßburger Gerichtshof.

Von Cathrin Kahlweit, Wien

Der ehemalige Richter am Obersten Gerichtshof in Budapest, András Baka, hat am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Prozess gewonnen, der seit 2012 lief und bereits in einem ersten Urteil von 2014 positiv für ihn ausgegangen war. Baka hatte dagegen geklagt, dass er im Zuge der Reform des Justizwesens durch die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán seines Amtes enthoben worden war. Er führte das darauf zurück, dass er sich kritisch über die neue Verfassung geäußert hatte - und klagte sowohl gegen seine vorzeitige Abberufung wie auch dagegen, dass es ihm verwehrt worden sei, Rechtsmittel einzulegen. Der ungarische Staat legte gegen das Urteil von 2014 indessen just das, nämlich Rechtsmittel, ein - und verlor nun erneut. Budapest muss jetzt 70 000 Euro Schadenersatz an den Ungarn zahlen.

Baka ist mittlerweile 63; er war 2009 zum Vorsitzenden des Höchstgerichts in Ungarn gewählt worden. Als er mit 61 abgesetzt wurde, hatte er noch eine dreieinhalbjährige Amtszeit vor sich. Die Regierung von Orbán, die 2010 mit einem Erdrutschsieg ins Amt gekommen war, hatte aber im Rahmen der Verfassungsreform ein Gesetz erlassen, nach dem ein Oberster Richter mindestens fünf Jahre lang eine hohes Richteramt in Ungarn innegehabt haben musste. Formal erfüllte Baka diesen Anspruch nicht, weil er bis 2008 für Ungarn Richter am Menschenrechtsgerichtshof gewesen war. Zudem hat die Regierung damals das Pensionsalter für Richter auf 62 Jahre heruntergesetzt, was ein Verfahren aus Brüssel wegen Verstoßes gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie nach sich zog. Kritiker gingen davon aus, dass Orbán missliebige Juristen von ihren Posten entfernen und Richter einsetzen wollte, die seiner Fidesz-Partei nahe stehen.

Der Straßburger Gerichtshof argumentiert jetzt, die frühzeitige Entlassung sei unzweifelhaft ein Versuch gewesen, Baka sowie andere Richter davon abzuhalten, sich öffentlich zu Gerichtsreformen und der Unabhängigkeit der Justiz zu äußern. Baka sei aber in seiner Position befugt gewesen, seine Meinung über Gesetzesvorhaben der Regierung abzugeben. Baka hatte damals in Communiqués und öffentlichen Briefen sowie im Parlament gegen die Justizreform protestiert. Die Regierung hatte Ende 2011 eine vorläufige Fassung eines neuen Grundgesetzes beschlossen, welches das Oberste Gericht in ein unter dem historischen Namen Kuria fungierendes Höchstgericht überführte. Die Amtszeit des bisherigen Vorsitzenden sollte mit dem Inkrafttreten der Verfassung automatisch enden.

Baka kritisierte das Vorgehen damals scharf, weil er die angestammten Rechte der Verfassungsrichter bei dieser Entscheidung negiert sah; er sah die Entlassung aus dem Amt als eine Art Strafaktion für seine Kritik an. Ein Teil der neu eingesetzten Verfassungsrichter in Budapest wies diese Vorwürfe zurück, weil die Reorganisation der Justiz und die wichtigen neuen Funktionen und Kompetenzen des Kuria-Präsidenten ausreichend begründet worden seien. Sieben Kollegen widersprachen jedoch, sie sahen die Reform als Schwächung der Gewaltenteilung und als Verstoß gegen geltendes Recht an. Auch die Venedig-Kommission protestierte; EU-Kommission und EU-Parlament sahen die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn in Gefahr.

Nun hat András Baka zumindest in Straßburg zum Schluss noch Recht bekommen.

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