Unbefugte Datenweitergabe:NSA-Spionage könnte ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht sein

Landet die NSA-Affäre vorm Bundesverfassungsgericht? Bürger, die glauben, ausgespäht worden zu sein, können nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins in bestimmten Fällen Klage einreichen. Auch strafrechliche Ermittlungen sind denkbar.

Von Wolfgang Janisch, Stuttgart

Die NSA-Affäre kann möglicherweise zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Nach Ansicht von Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, können betroffene Bürger unter Umständen Verfassungsbeschwerde erheben.

Denkbar ist dies nach Ewers Ansicht in Fällen des sogenannten Ringtauschs: Sollten sich US-Geheimdienste über ihre deutschen Partnerdienste unbefugt Daten über deutsche Staatsbürger beschafft haben, die sie selbst nicht abschöpfen dürfen, dann könnte darin eine Grundrechtsverletzung durch deutsche Behörden liegen. Beschwerdebefugt wären deutsche Bürger, sofern sie eine "naheliegende" Möglichkeit geltend machen können, dass sie von solchen Ausforschungen betroffen seien, sagte Ewer beim 65. Deutschen Anwaltstag in Stuttgart.

Bevölkerung verunsichert

Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR soll der Bundesnachrichtendienst bis 2007 jahrelang einen Datenknoten in Frankfurt angezapft und Rohdaten an die Amerikaner weitergeleitet haben. Daten deutscher Staatsbürger sollen nach einer Vereinbarung zwischen NSA und BND aber angeblich nicht weitergeleitet worden sein. Frankfurt ist Telekommunikationsstandort Nummer eins in Europa und Drehkreuz für den nationalen wie internationalen Internetverkehr.

Nach Ewers Einschätzung könnten hier - sofern die Daten "unbefugt" weitergegeben worden seien - außerdem strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit angezeigt sein. Ewer plädierte nachdrücklich dafür, die Befugnisse des BND zur Datenweitergabe zu konkretisieren.

Bei der Eröffnung der Tagung wies Christian Lange, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, auf die wachsende Verunsicherung der Bevölkerung durch die Ausforschung ihrer Daten hin. "Wer sich vom Staat beobachtet fühlt, wird nicht mehr unbefangen Daten austauschen."

Dass der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt habe, sei ein Wendepunkt in der Diskussion gewesen - und zudem wahrscheinlich das Ende für eine neuerliche Einführung der Speicherpflicht: Er könne sich nicht vorstellen, wie dies nach dem Urteil rechtlich noch zulässig sein könnte. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sagte, im digitalen Zeitalter gehe es darum, die Privatheit zu erhalten. Sie sei "Ausdruck von Freiheit".

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