Die Vereinten Nationen haben erkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen und deswegen vor 15 Jahren eine Kinderrechtskonvention verabschiedet.
Neben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es seit dem 20. November 1989 auch ein besonderes Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Seit dem 5. April 1992 gilt es auch in Deutschland.
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Zu diesen Rechten gehört unter anderem das Recht auf Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden. Auch ein Recht auf Gesundheit wird dem Nachwuchs dort zugesprochen, sowie das Recht auf Geborgenheit und darauf, keine Not zu leiden.
Bildung, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen entspricht, ist nicht etwa eine Verpflichtung, sondern ebenfalls ein Recht, das Kinder dem Übereinkommen entsprechend in Anspruch nehmen können.
Die Eltern sind in einer besonderen Pflicht, denn Kinder haben auch ein Recht auf die Fürsorge und Liebe beider Eltern, sowie auf ein sicheres Zuhause.
Da auch die kleinen Menschen durchaus etwas zu sagen haben, wird ihnen das Recht auf freie Meinungsäußerung zugesprochen sowie das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und sich alle Informationen zu beschaffen.
Was uns schon selbstverständlich erscheint: Kinder haben das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht und müssen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
Wenn Kinder spielen oder künstlerisch tätig sein wollen, dann ist es nicht großzügig von den Erwachsenen, ihnen dies zu gewähren - vielmehr hat der Nachwuchs auch dazu das Recht.
Behinderte Kinder haben nicht nur das Recht auf Betreuung, sondern auf besondere Fürsorge und Förderung, die ihnen die aktive Teilnahme am Leben ermöglicht.
(sueddeutsche.de)
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