UN-Charta:Artikel 51: Das Recht auf Selbstverteidigung

Der Wortlaut des Artikels in der deutschen Übersetzung.

UN-Generalsekretär Kofi Annan mahnte vor der UN-Vollversammlung, dass der Artikel 51 der UN-Charta zwar das Recht auf Selbstverteidigung regele, aber keinen Präventivkrieg ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates erlaube.

Artikel 51 der am 26. Juni 1945 unterzeichneten Charta der Vereinten Nationen im Wortlaut (offizielle Übersetzung):

"Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält."

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