Umwelt:Zweierlei Kleiderbügel

Die Bundesregierung will, dass die Deutschen mehr recyceln - und plant ein neues Gesetz. Das erzeugt Fragen: Ist der Bügel, der mit dem Kleid verkauft wird, Teil der Verpackung?

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die Bundesregierung will mit einem neuen Verpackungsgesetz in Deutschland mehr Recycling durchsetzen. Danach sollen von 2022 an 63 Prozent der Kunststoffabfälle wiederverwertet werden, bei Papier, Metall und Glas steigt die Quote auf 90 Prozent. Ein Katalog listet auf, was so alles zu Verpackungen gehört: etwa Kleiderbügel, die mit Kleidung verkauft werden oder Blumentöpfe aus Plastik, die nach dem Umtopfen übrig sind; nicht dagegen Blumentöpfe, in denen Pflanzen dauerhaft wachsen oder Kleiderbügel, "die getrennt verkauft werden". Einwegteller zählen dazu, nicht aber Einwegbesteck. Auch Wurstpelle ist explizit keine Verpackung. So viel Klarheit muss sein.

Das Verpackungsgesetz ist der Rest eines lange geplanten Wertstoffgesetzes. Es sollte die Verantwortung für Wertstoffe komplett neu regeln. Drei Umweltminister hatten sich daran abgearbeitet, umstritten blieb aber stets, ob kommunale oder private Firmen die Verantwortung übernehmen. "Dieser Streit war nicht überwindbar", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Mittwoch. "Ich habe deshalb entschieden, das Gesetz auf Umweltschutz zu konzentrieren." Wie Wertstoffe abgeholt werden, darüber entscheiden nun die Kommunen. Erledigen dürfen das weiter private Entsorger.

Auch soll künftig deutlicher werden, ob Getränke in Einweg- oder in Mehrwegverpackungen verkauft werden. Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber von Supermärkten dazu, die jeweiligen Verpackungen künftig im Regal "durch deutlich sicht- und lesbare" Beschriftungen auszuweisen. In Kraft treten soll das Gesetz aber erst Anfang 2019.

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