Umstrittenes BKA-Gesetz:Schattenmänner im OP

Online-Razzien versus Schweigepflicht: Das neue BKA-Gesetz nimmt auch Ärzte nicht aus. Wie sich die Mediziner dagegen wehren, die Geheimnisse ihrer Patienten offenzulegen.

Nina von Hardenberg

Ein Mann wird mit einer schweren Verbrennung in ein Krankenhaus gebracht. Um ihn optimal behandeln zu können, müssen die Ärzte ihn befragen, wie er sich verletzt hat. Der Mann, der den Ärzten vertraut, gibt bereitwillig Auskunft.

Umstrittenes BKA-Gesetz: Durchsichtiger Patient: Tritt das BKA-Gesetz in Kraft, darf das Bundeskriminalamt bei konkreter Gefahr für eine terroristische Straftat Auskunft von Ärzten verlangen.

Durchsichtiger Patient: Tritt das BKA-Gesetz in Kraft, darf das Bundeskriminalamt bei konkreter Gefahr für eine terroristische Straftat Auskunft von Ärzten verlangen.

(Foto: Foto: ddp)

Doch am nächsten Tag besuchen Ermittler des Bundeskriminalamts das Krankenhaus und wollen wissen, ob Sprengstoff im Spiel war. Man habe den Verdacht, der Mann könnte ein Attentat geplant haben, heißt es als Erklärung.

Wenn das von der Bundesregierung geplante BKA-Gesetz in Kraft tritt, sind solche Szenen grundsätzlich denkbar. Denn erstmals darf das Bundeskriminalamt dann bei konkreter Gefahr für eine terroristische Straftat Auskunft von Ärzten verlangen. Der sonst gültige hohe Schutz für das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten darf dann aufgehoben werden.

Für Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe ist diese Vorstellung unzumutbar. "Das geplante BKA-Gesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis", kritisiert Hoppe in einer Stellungnahme. Die Verschwiegenheitspflicht sei für die Arbeit von Ärzten schließlich eine absolute Voraussetzung. Ähnlich äußerte sich auch der Marburger Bund, der die Krankenhausärzte vertritt.

Zwei-Klassen-System beim Datenschutz

Was Ärztepräsident Hoppe besonders ärgert, ist die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen zwei Gruppen von Berufsgeheimnisträgern. So dürfen laut Gesetzesentwurf Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger den Ermittlern Auskünfte komplett verweigern. Für Ärzte und Journalisten gilt dagegen nur ein relativer Schutz. Bei großer Gefahr müssen Mediziner den Fahndern Patientenakten zeigen und Informationen aus Gesprächen preisgeben.

Dieses "Zwei-Klassen-System" sei nicht zu rechtfertigen, klagt Hoppe. Es gebe keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten. "Auch Patienten müssen sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können", sagt er.

Unterstützung bekommen die Ärzte von Datenschützern: "Die Unterteilung in zwei Gruppen von Berufsgeheimnisträgern ist nicht sinnvoll", sagte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Man habe diese Zweiteilung schon beim 2008 eingeführten Telekommunikations-Überwachungsge-setz kritisiert.

Der Sprecher versuchte jedoch auch, die Sorgen der Ärzte zu mildern: "Wir erwarten nicht, dass künftig reihenweise Ärzte abgehört und ausgefragt werden." Schließlich müssten die Ermittler das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten: Sie müssten in jedem Einzelfall abschätzen, ob die konkrete Terrorgefahr so hoch sei, dass sie ein Abweichen von der ärztlichen Schweigepflicht rechtfertige.

Kritisch äußerte sich auch der Sprecher der Grünen für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland. "Dass Ärzte vom BKA abgelauscht und überwacht werden, geht absolut zu weit", sagte er. Die Grünen lehnten das Gesetz ganz grundsätzlich ab, weil es dem BKA ein ganz neues Arbeitsfeld erschließe.

Vertreter der großen Koalition wiesen die Kritik dagegen zurück. "Der absolute Geheimnisschutz muss im BKA-Gesetz die absolute Ausnahme bleiben", sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Wenn alle Berufsgeheimnisträger von der Auskunftpflicht ausgenommen würden, wären das mehrere hunderttausend, warnte er: "Wir können es nicht zulassen, dass so viele Menschen ihr Wissen nicht weitergeben, auch wenn damit Menschenleben gerettet werden können."

Mit Befremden reagierte auch der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz auf die Kritik der Ärzte. Er habe hohen Respekt vor Medizinern, aber ihre Rolle sei eine andere als die von Strafverteidigern und Abgeordneten. Sie seien keine Verfassungsorgane. "Das Parlament ist ein wenig wichtiger als ein wichtiger Arzt", sagte er.

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