Den Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart 21 wird vorgeworfen, sie hätten ausreichend Gelegenheit zum Mitreden gehabt. Doch von wegen. Ein Blick in die Archive zeigt: Diese Unterstellung ist schlicht falsch. Ein längst überfälliger Rückblick.
Selbst Heiner Geißler sieht seinen Schlichtungsversuch nicht als Ersatz für eine versäumte Volksbeteiligung. Die hat nie stattgefunden, weder als Volksentscheid noch als Volksbefragung. Obwohl er in seiner vermittelnden Rolle die Worte hüten muss, prangert er an, dass "staatliche Entscheidungen bei solch gravierenden Projekten ohne Einbindung der Bürger dem vorherigen Jahrhundert angehören".
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Wurde das Volk angemessen beteiligt? Historisch gesehen lautet die Antwort: Nein. (© dpa)
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Trotzdem hält kein Befürworter des Projekts die Entscheidung für illegitim. Sie wurde von demokratischen Instanzen gefällt, sagen sie, die Projektgegner hatten über die Jahre ausgiebig Zeit, ihre Einwände geltend zu machen, also ist die Entscheidung zu Recht unwiderruflich. So auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Montag in der Süddeutschen Zeitung: "Irgendwann muss hier ein Schlusspunkt gesetzt werden ... Ansonsten verlieren wir unsere Zukunftsfähigkeit."
Der Richter hätte sich besser die Vorgeschichte des Projekts angeschaut, bevor er sich dem Postulat "Irgendwann muss ein Schlusspunkt gesetzt werden" so forsch anschließt. Die Unterstellung, dem heutigen Konflikt sei ein hinreichender Zeitraum demokratisch offener Entscheidungsfindung vorausgegangen, ist historisch schlichtweg falsch:
1. Vorgehalten wird den Projektgegnern, ihnen habe es seit 1994 frei gestanden, sich zu informieren, ihre Stimme zu erheben, ihre Wahlen danach auszurichten und ihr demokratisches Gewicht gegen Stuttgart 21 in die Waagschale zu werfen. Alles sei transparent gewesen, die Möglichkeiten für Eingaben, Widersprüche, Alternativvorschläge in den vielen Jahren unbegrenzt.
Wie aber lief es wirklich?
Vor fünfzehn Monaten, am 17. Juli 2009, verkündete das Verwaltungsgericht Stuttgart sein Urteil, mit dem es das Volksbegehren gegen das Projekt für unzulässig erklärte. Interessant ist nicht das Datum des Urteils (obwohl es beweist, wie spät der Widerstand sich juristisch formiert hat), interessant ist auch nicht die beklagenswerte Amateurhaftigkeit des angestrebten Volksbegehrens selbst. Interessant sind aber die Ablehnungsgründe des Gerichts.
Das Hauptargument lautet, man dürfe die Stadt durch ein Volksbegehren nicht zu einer rechtswidrigen Aktion zwingen. Rechtswidrig aber sei der Auftrag, das Projekt aufzugeben, da die Stadt längst vertraglich und gemeinderechtlich zur Teilnahme an Stuttgart 21 verpflichtet sei: Am 7. November 1995 hat sie mit den anderen Projektbeteiligten (Bahn, Bund, Land Baden-Württemberg, Region) eine "Rahmenvereinbarung" geschlossen, mit der das Projekt vertraglich begründet wurde. Am 30. November 1995 hatte der Gemeinderat zugestimmt.
In der Folge sind weitere, konkretisierende Beschlüsse gefasst worden. Insbesondere traf die Stadt am 24. Juli 2001 mit den anderen Beteiligten eine "Realisierungsvereinbarung", mit der bestimmte Finanzierungspflichten festgelegt wurden. Auch darum kommt, sagt das Gericht, ein einseitiger Ausstieg der Stadt rechtlich nicht mehr in Betracht.
Offenbar hat keiner der Projektbefürworter, die jetzt die repräsentative Demokratie gegen die aufgebrachten Gegner ins Feld führen, die Brisanz dieser Argumentationslinie erkannt.
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Von unseren lieben Politikern wird Bürgerbeteiligung offenbar so verstanden: im Hinterzimmer was auskungeln, dann zu spät für Wahlen präsentieren, möglichst unauffällig natürlich, die Verträge in oder vor der Zeit schließen, in der eine Beteiligung bzw. ein Vorgehen gegen das Projekt überhaupt möglich wäre, so dass der Vertrag steht, bevor aufgrund der langsam mahlenden juristischen Mühlen wirklich was passieren kann, und dann alles gerichtlich abbügeln, das Projekt als alternativlos (mein persönliches Unwort des Jahres!) darstellen und alle Gegner als Technikfeinde und Querulanten diffamieren. Funktioniert doch super!
Bis hierhin... denn der Schwabe ist offenbar nicht so doof, wie es die jahrzehntelange schwarz (-gelb) Wählerei denken lassen müsste. Nun kann der Bürger zeigen, ob er Beteiligung kapier hat: durch eine schallende Ohrfeige für schwarz-gelb im Ländle! Mal sehen...
Ihr Beitrag ist leider in zweifacher Hinsicht falsch:
Zum einen haben Sie offenbar die Kernaussage des Artikels nicht verstanden: Die vielfach zitierte Möglichkeit der Gegner des Projekts, ihre Bedenken einzubringen, hat es nicht gegeben. Zum anderen machen Sie es sich zu leicht, wenn Sie auf die - rechtlich vorhandene - Möglichkeit verweisen, einen Vertrag aufzuheben. Wie Sie selbst schreiben, müssen alle Vertragsparteien einer Aufhebung des Vertrages zustimmen. Wenn sich auch nur eine Seite daran nicht beteiligt, bleibt es grundsätzlich bei dem geschlossenen Vertrag. Angesichts der Interessenlage ist es wohl pure Phantasie, wenn man auf solch einen Sinneswandel bei allen Beteiligten hofft.
an den autor des artikels, andreas zielcke:
es gibt ihn doch immer wieder einmal, guten journalismus. vielen dank für die profunde darstellung einer chronologie. man darf diesen artikel ruhig als schlüssel zum besseren verständnis der stuttgart-21 thematik verstehen.
und wenn es so war, wie sie schreiben, kann es skandalöser nicht sein.
dann gehen die vielen tausend menschen völlig zu recht auf die straße.
danke für die objektive aufklärung!
Laut Der Spiegel (42/18.10.10, Die Mutbürger, Barbara Supp, s.42/43) , hat der damaligen Verkehrsminister Tiefensee eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm in Auftrag gegeben .Die Grünen haben versucht, Einsicht zu bekommen. Auf Wunsch der Deutsche Bahn darf niemand- also keinen MdB, der Verkehrsausschuss des Bundestages sowieso nicht,und die Öffentlichkeit erst recht nicht- etwas über den Inhalt erfahren. Auch nicht einmal teilgeschwärzt. Man darf sich seinen Gedanken darüber machen.............
"Ausserdem können alle Vertragspartner, das heißt hier niemand anderer als die Bahn, das Land und die Stadt aufgrund besserer Einsicht den Vertrag einvernehmlich aufheben und es gibt augenscheinlich keinen vernünftigen Grund, dies nicht zu tun."
Voraussetzung ist aber, dass alle (!) Vertragspartner davon überzeugt sind. Kann es sein, dass es daran -aus guten Gründen- mangelt?
Paging