Umstrittenes Anti-Terror-Gesetz:Standleitung für Fluggastdaten

Mehr Daten bedeuten mehr Sicherheit - zumindest nach Ansicht der Europäischen Kommission. Bei Flügen in Länder außerhalb Europas sollen Passagierdaten bald automatisch an Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Und was ist mit dem Datenschutz?

Wenn Fluggäste künftig in ein Land außerhalb Europas fliegen, sollen ihre Passagierdaten automatisch europäischen Terrorfahndern zur Verfügung stehen. Per Gesetz will die EU-Kommission alle Airlines verpflichten, die Reservierungsdaten an die Behörden in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zu geben, wo die Maschine startet oder landet. Dabei geht es nur um Daten von Fluggästen, die in die EU ein- oder aus ihr ausreisen.

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Wer Europa per Flugzeug verlässt, muss nach dem Willen der Europäischen Kommission bald damit rechnen, dass seine Passagierdaten automatisch an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden.

(Foto: ddp)

Das Vorhaben sei ein "wichtiger Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik", sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström bei der Präsentation in Brüssel. Die einzelnen EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Entwurf noch zustimmen, dies könnte bis zu zwei Jahre dauern. Im EU-Parlament, ohne dessen Zustimmung der Vorschlag der Kommission keine Gesetzeskraft erlangen kann, regt sich bereits Widerstand gegen die Datenschutz-Vorgaben, vor allem gegen die Speicherfristen.

Die Pläne betreffen rund 19 Angaben, die Fluggesellschaften bei der Buchung registrieren. Dazu zählen Name, Anschrift, Zahlungsweise, Kreditkartennummer oder Kofferzahl. Bereits jetzt werden diese Angaben im sogenannten Passagiernamensregister (PNR) gesammelt und zur Verbrechensbekämpfung genutzt. Für Reisende in die USA, Kanada und Australien verlangen die dortigen Behörden von den EU-Airlines bereits diese Daten.

Nun will Europa nachziehen. Kommissarin Malmström verteidigte den Vorschlag: "Ziel ist es, Terroristen davon abzubringen, überhaupt in ein Flugzeug zu steigen." Fahnder könnten auf diese Weise aber auch die Wege von Drogenschmugglern und Menschenhändlern aufdecken. Die Behörden müssten einen Anfangsverdacht haben, um die Angaben zu nutzen. Ursprünglich wurden Datensätze von Flugreisenden nur zu kommerziellen Zwecken gesammelt, doch seit den Anschlägen vom 11. September 2001 dienen sie auch der Fahndung.

Kritik von Datenschützern

Umstritten sind noch die Datenschutzvorgaben. So sollen die Daten nach einem Monat anonymisiert werden und danach bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Sensible Angaben zum Beispiel über die Rasse oder Religion dürfen die Behörden nicht verwenden. Passagiere haben das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen. Diese Maßnahmen sollen einen hohen Datenschutz garantieren. Nach einer Testphase von zwei Jahren wird geprüft, ob Ermittler auch die Fluggastdaten innereuropäischer Flüge speichern sollen.

Im Europaparlament werden die Pläne skeptisch gesehen. Sozialdemokraten und Konservative warnten vor einer übertriebenen Datensammelwut. "Immer neue Daten zu sammeln, ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss", sagte der stellvertretende Vorsitzende der größten Fraktion im Europaparlament, der christdemokratischen EVP, Manfred Weber (CSU). Im Parlament überwiege derzeit "eine abwartende Haltung". Als "völlig untragbar" bezeichnete der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, die Pläne.

Auch Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar lehnt die EU-Pläne entschieden ab. "Ich erwarte von Bundesregierung und Bundestag, dass sie dem Vorhaben eine klare Absage erteilen", sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa. Es handele sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung, die er verfassungsrechtlich für "äußerst problematisch" halte. "Es ist völlig unklar, wer diese Passagierdaten erhalten soll." Offenbar sollen die Daten nicht nur zur Terrorbekämpfung weitergeleitet werden, sondern auch zur Erkennung und Ahndung von anderen Straftaten. Es gehe dabei nicht nur um Daten von Verdächtigen, sondern von allen Reisenden. "Das ist eine vage Zweckbestimmung mit der Möglichkeit, diese Daten mit diversen Datenbanken zu verknüpfen, um Gefährdungen und mögliche Straftaten überhaupt erst zu erkennen", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

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