Umstrittene Waffenexporte:Vertrag ist Vertrag

Kampfpanzer Leopard 2

Im Ausland besonders begehrt: Panzer vom Typ Leopard 2.

(Foto: Katharina Winkler/dpa)

Wirtschaftsminister Gabriel hält nicht viel von deutschen Rüstungsexporten. Selbst von Schwarz-Gelb erteilte Genehmigungen für umstrittene Ausfuhren könnte er widerrufen. Doch dann müsste der Bund an die betroffenen Kunden zahlen.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Das Thema Rüstungsexporte gehört zu den unangenehmeren Zuständigkeiten eines Wirtschaftsministers. Zum einen jammert die Industrie gern, dass ihr nicht genügend Exporte genehmigt würden und sie kurz vor dem Ruin stehe. Zum anderen schlägt einem breite Empörung in der Öffentlichkeit entgegen, falls man dann doch Exporte genehmigt - zumindest wenn sie in sogenannte Drittstaaten gehen sollen, also in Länder, die weder Mitglied der EU noch der Nato und auch nicht der Nato gleichgestellt sind. Das gilt erst recht, wenn man angekündigt hat, bei Genehmigungen von Exporten dorthin restriktiv vorzugehen - so wie der derzeitige Amtsinhaber Sigmar Gabriel (SPD).

Im Mai kam Gabriel kurz in Schwierigkeiten, weil es auf den ersten Blick aussah, als werde er seinen eigenen Ankündigungen nicht ganz gerecht. Da kam heraus, dass er in den ersten vier Monaten des Jahres Exporte in Drittstaaten im Wert von 649 Millionen Euro genehmigt hatte, darunter Ausfuhren nach Saudi-Arabien und Algerien im Wert von jeweils etwa 30 Millionen Euro. Als Empörung über diese vermeintliche Scheinheiligkeit laut wurde, verteidigte das Wirtschaftsministerium sich allerdings mit dem Hinweis darauf, dass es sich zum Teil um bereits erteilte Genehmigungen aus den Jahren zuvor handele - also um Entscheidungen der Vorgängerregierung. Einen Monat später, als erneut die Debatte über von Gabriel genehmigte Exporte hochkochte, beriefen sich seine Leute wieder auf diesen Punkt: Das Wirtschaftsministerium "kann und will erteilte Genehmigungen nicht einfach widerrufen", sagte der Sprecher des Hauses. Verträge seien einzuhalten, "natürlich auch in der Rüstungsexportpolitik, völlig unabhängig von denkbaren rechtlichen Fragen".

Denkbare rechtliche Fragen? Was damit gemeint gewesen sein dürfte, offenbart ein Blick ins Kriegswaffenkontrollgesetz. Dort heißt es in Paragraf 7: "Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden." Eine Stellungnahme der Bundesregierung für das Bundesverfassungsgericht, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, führt dies nun noch klarer aus: In rechtlicher Hinsicht bestünden für einen solchen Widerruf "grundsätzlich keine sachlichen Voraussetzungen", schreibt darin der Rechtswissenschaftler Stefan Korioth als Bevollmächtigter der Regierung. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte die Regierung zuvor aufgefordert darzulegen, "welche Rechtsauffassung sie zu der Verbindlichkeit von positiven Bescheiden zu Voranfragen und von Genehmigungsbescheiden vertritt". Anlass war die Verhandlung über die Klage dreier Grünen-Abgeordneter, die sich unzureichend über heikle Rüstungsexporte informiert sehen.

Deutschland müsste die Waffenkunden entschädigen

Gabriel könnte also sehr wohl auch Genehmigungen der Vorgängerregierung widerrufen - allerdings nur, wenn die Regierung bereit wäre, die Kosten zu tragen. Der Widerruf einer Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz hätte "zur Folge, dass das betroffene Unternehmen vom Bund angemessen in Geld zu entschädigen wäre", schreibt Korioth in seiner Stellungnahme. Zudem spreche "als weitere Erwägung gegen einen Widerruf einer erteilten Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dass - auch mit Blick auf mögliche außenpolitische Auswirkungen eines Widerrufs - im Regelfall nach einer Genehmigungserteilung Kontinuität im Handeln der Bundesregierung angebracht ist".

Steht das nun in Widerspruch zu Gabriels bisherigen Aussagen? Wenn man es genau nimmt, hat er ja nicht behaupten lassen, es sei rechtlich unmöglich, erteilte Genehmigungen zu widerrufen - sondern nur, dass man das nicht "einfach" tun könne. Auf Anfrage teilt das Ministerium mit, es gebe keinen Widerspruch: Die Regierung habe "ordnungsgemäßes Ermessen zu beachten". Es könnten "keine sachgrundlosen (oder gar rein willkürlichen) Änderungen oder Widerrufe erfolgen".

Der Linken-Abgeordnete Jan van Aken sagt gleichwohl: "Gabriel hat den Spielraum, er muss sich jetzt aber auch trauen, ihn zu nutzen." Alles, was noch nicht ausgeliefert sei, müsse "auf den Prüfstand". Gabriel könne "zumindest noch einen Teil der hemmungslosen Exportschwemme der letzten schwarz-gelben Jahre rückgängig machen".

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