Umstrittene Reform der Regierung:Wachsende Zweifel am neuen Wahlrecht

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2013 stehen auf schwankendem Boden: Das Bundesverfassungsgericht arbeitet intensiv an der Entscheidung über drei Klagen, die im Dezember gegen das neue Wahlgesetz erhoben worden sind. Ein Urteil ist für den Frühsommer 2012 zu erwarten. Es spricht viel dafür, dass die Richter das Wahlgesetz als verfassungswidrig aufheben werden.

Heribert Prantl

Das novellierte Wahlrecht ist zwar erst seit dem 3. Dezember 2011 in Kraft, wird aber womöglich nicht mehr lange gelten. Das Verfassungsgericht nimmt die eingereichten Klagen sehr ernst. Zuständig ist der Zweite Senat des Gerichts unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, zuständiger Berichterstatter ist der Richter Michael Gerhardt. Im Senat sitzt als neuer Richter auch Peter Müller, früher CDU-Ministerpräsident im Saarland.

wahlunterlagen bundestagswahl 2009

Briefwahlunterlagen zu Bundestagswahl 2009 - die Vorbereitungen für die Bundestagswahl 2013 stehen auf schwankendem Boden.

Es herrscht Zeitnot, weil die Bundestagswahl näher rückt. Trotzdem ist angesichts der Bedeutung des Wahlrechts damit zu rechnen, dass auch noch mündlich verhandelt wird, wohl im März. Wenn das Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wird Karlsruhe dem Gesetzgeber eine Frist von nur wenigen Monaten für die Verabschiedung eines verfassungsgemäßen Wahlrechts setzen - denn schon von Ende Juni an können von den Parteien die Wahlkreiskandidaten aufgestellt werden. Als zuletzt 2008 das alte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt worden war, hatten die Richter für die Neufassung noch eine großzügige, viel kritisierte Frist von drei Jahren gewährt.

Einer Partei schaden, indem man sie wählt

Gegen das neue Wahlgesetz haben alle Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen Klage erhoben. Der Schriftsatz dazu stammt vom Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, der von 1996 bis 2000 Präsident der Humboldt-Universität war. Der 78-Jährige hat 1970 mit einer Arbeit zu "Wahlsystem und Verfassungsordnung" habilitiert. Seine zwar nur 30-seitige, aber sehr gehaltvolle Klage werten Experten als Summe seines wissenschaftlichen Wirkens. Außerdem liegt Karlsruhe eine von mehr als 3000 Bürgern unterzeichnete Verfassungsbeschwerde vor.

Hauptkritikpunkt ist, dass das vom Verfassungsgericht 2008 beanstandete "negative Stimmgewicht" im neuen Wahlrecht weiter bestehen bleibt. Dabei handelt es sich um einen Mechanismus, der dazu führt, dass man einer Partei schadet, indem man sie wählt. Außerdem, so die Verfassungsklagen, können auch nach dem neuen Recht noch Überhangmandate entstehen, die dazu führen, dass Parteien unterschiedlich viele Stimmen benötigen, um einen Sitz zu erhalten. SPD und Grüne werfen den Regierungsparteien vor, sich selbst ein Machtsicherungsgesetz geschrieben zu haben.

Klein-Korrekturen statt umfassender Sanierung

Der Bundestag hatte das Gesetz Ende September mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen, gegen heftigen Protest der Opposition. Bis dahin galt es als ungeschriebene Grundregel, dass sich die Fraktionen beim Wahlrecht zusammenraufen. Eigentlich hätte es schon bis zum 30. Juni 2011 verabschiedet sein müssen: Das Verfassungsgericht hatte 2008 das alte Wahlgesetz als "willkürlich" und "widersinnig" verworfen.

Mit einer dreijährigen Frist zur Neuregelung wollte es damals dem Gesetzgeber die Chance nicht nur zu einer Kleinreparatur, sondern zu umfassender Sanierung geben. Die Richter nahmen deshalb in Kauf, dass der Bundestag 2009 noch einmal nach dem verfassungswidrigen Gesetz gewählt wurde. Das neue Wahlrecht von 2011 begnügt sich nun jedoch mit Klein-Korrekturen und lässt die Grundstrukturen des alten unangetastet.

Die Kläger schöpfen Hoffnung aus Formulierungen, die sich im Karlsruher Urteil zur Fünf-Prozent-Klausel bei den Europawahlen finden. Dort heißt es sinngemäß, dass das Gericht besonders wachsam sein müsse, wenn die Spielregeln der parlamentarischen Repräsentanz allein von der Parlaments-Mehrheit festgelegt werden. Klägervertreter Hans Meyer bezeichnete gegenüber der SZ das neue Wahlrecht als ein "Überhangsicherungsgesetz".

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