Umstrittene Begründung:Richterin bereut Verweis auf Koran

Die Frankfurter Familienrichterin, die mit einem Verweis auf ein angebliches Züchtigungsrecht im Koran bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, bedauert ihre Äußerung.

Der Frau sei die "Tragweite und Sprengkraft" ihrer Aussage nicht klar gewesen, sagte ein Sprecher des Frankfurter Amtsgerichts am Donnerstag. Sie sei zutiefst unglücklich über die Entwicklung. Die Äußerungen seien "keine böse Absicht" gewesen und "aus dem Ruder gelaufen".

Die Richterin billige auch keinesfalls Gewalt in der Ehe. Trotzdem sei ihr Verhalten in dem Scheidungsverfahren "nicht vertretbar" gewesen. Deshalb habe ein Richterkollege am Mittwoch entschieden, dass die Richterin in dem Verfahren eines aus Marokko stammenden Ehepaares befangen sei.

Die Richterin hatte Prozesskostenhilfe für eine 26 Jahre alte Ehefrau, die nach eigenen Angaben von ihrem Mann bedroht und geschlagen wurde, abgelehnt. Sie argumentierte, für die aus Marokko stammende Deutsche sei es keine unzumutbare Härte, erst das gesetzlich vorgesehene Trennungsjahr abzuwarten. Dies hatte sie mit einer Stelle aus dem Koran begründet, wonach Gewalt des Ehemannes gegenüber seiner muslimischen Frau gerechtfertigt sei.

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