Dutzende Schwerverbrecher werden in den nächsten Wochen aus Gefängnissen entlassen. Mit elektronischen Fußfesseln sollen sie unter Kontrolle bleiben. Worauf sich die Bundesregierung bereits geeinigt hat, müssen nun die Justizminister absegnen.
Wenn sich die Justizminister von Bund und Ländern diese Woche in Hamburg treffen, werden sie über eine große Herausforderung für Sicherheitsbehörden und Rechtspolitik beraten: den Umgang mit rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualverbrechern.
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In Hessen wird die elektronische Fussfessel bereits eingesetzt - allerdings nur als Sanktion bei leichteren Vergehen. (© ag.ap)
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Dutzende von ihnen werden in den nächsten Wochen und Monaten aus Gefängnissen entlassen, in denen sie in sogenannter Sicherungsverwahrung untergebracht waren. Sie hatten ihre Strafen längst verbüßt, wurden aber nachträglich zu Gewahrsam verurteilt, weil sie als hochgefährliche potentielle Wiederholungstäter gelten. Doch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hob im Dezember das seit 1998 geltende, von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Gesetz auf, das der Justiz erlaubte, Straftäter nachträglich auf unbegrenzte Zeit, also auch lebenslang, einzusperren.
Das Strafrecht muss geändert werden, darauf hatten sich Union und FDP schon vor dem Gerichtsurteil im Koalitionsvertrag geeinigt. Noch dringender müssen Polizei und Sicherheitsbehörden Wege finden, wie sie die besonders gefährlichen Freizulassenden im Auge behalten. Zwar ist nicht jeder von ihnen ein Sexual- oder Gewaltverbrecher, manche sind auch notorische Diebe und Betrüger. Ihnen gilt nicht die erste Sorge der Sicherheitsbehörden. Sie fürchten die, die wieder töten könnten oder sich an Kindern vergehen. Schlimmstenfalls, so die Innenminister, müssten Polizisten zur Bewachung dieser Männer - Frauen sind kaum unter den Sicherheitsverwahrten - abgestellt werden.
Doch die Polizei ist vielerorts schon jetzt überlastet und die Kassen der Länder leer. Vier bis sechs Beamte täglich für Bewachungsaufgaben abzustellen, sei kaum möglich, heißt es. Deshalb richten sich manche Hoffnungen auf die elektronische Fußfessel. Diese wird etwa in Hessen schon jetzt zur Kontrolle von Straftätern eingesetzt, jedoch in ganz anderem Zusammenhang und nicht bei Schwerverbrechern.
In Hessen können Straftäter oder Tatverdächtige freiwillig eine Fußfessel tragen und sich so eine Haft ersparen. Sie dürfen keine schweren Straftaten begangenen haben, wer zu mehr als zwei Jahren verurteilt wurde oder als Mehrfachtäter auffiel, ist von dieser Art der Sanktion ausgeschlossen. Ein am Fußgelenk befestigter Sender, der mit einer Empfangsbox in der Wohnung des Trägers verbunden ist, signalisiert, wo dieser sozusagen seine Strafe verbüßt. Verlässt er unerlaubt sein Zuhause, wird das sofort bemerkt und geahndet.
Keine ausreichende Abschreckung für Wiederholungstäter
Ob sich das System auch zur Kontrolle früherer Zwangsverwahrter eignet, ist strittig. In Union und FDP plädieren viele dafür, die Grünen sind dagegen, auch aus praktischen Gründen. Denn anders als in Hessen, wo der Aufenthalt eines Arrestierten an einem bekannten Ort kontrolliert wird, werden sich zahlreiche der einst Zwangsverwahrten wohl in ganz Deutschland frei bewegen dürfen. Hamburgs grüner Justizsenator Till Steffen bezweifelt deshalb, dass die Technik ausreicht, um verurteilte Sexualstraftäter von Schulen oder Spielplätzen fernzuhalten. Denn um Alarm zu schlagen, müssten diese Einrichtungen mit einem korrespondierenden Signalgerät ausgestattet werden. Oder Polizisten müssten per Bildschirm die virtuelle Spur eines Fesselträgers durch ganze Städte verfolgen.
Zudem müsste das Strafgesetzbuch geändert werden, wenn die Fußfessel derart eingesetzt wird: Dies ist bisher nur auf freiwilliger Basis erlaubt. Im Gespräch ist nun, dass Richter als gefährlich geltende Kriminelle zu dieser Sanktion verpflichten können. Deshalb werden die Landesjustizminister mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger am Mittwoch und Donnerstag beraten, ob und wie das zu bewerkstelligen ist. Aus Justizkreisen verlautete, man werde sich wohl auf einen Prüfauftrag verständigen, der klären soll, ob Fußfesseln wirklich ein geeignetes Instrument sind und wo das Strafgesetzbuch erweitert werden sollte.
Aber selbst Befürworter der elektronischen Kontrolle räumen ein, dass die Fessel allein keine ausreichende Abschreckung für Wiederholungstäter ist, sondern allenfalls ein Puzzleteil in einer Serie von Auflagen und Hilfestellungen. Der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz stellte bereits fest, dass alle Einschränkungen für Freigelassene keinen mit der Sicherungsverwahrung vergleichbaren Schutz vor neuen Straftaten bieten.
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(SZ vom 21.06.2010/afis)
UN-Tourismusorganisation
Sicherungsverwahrung ist eine Schande...
Diese Aussage von Tucholsky aus dem Jahre 1920 ist heute genauso aktuell wie damals. Sie macht aber auch deutlich, dass die spätere Einführung durch die Nazis nicht vom Himmel gefallen ist.. Tatsächlich begannen eben so um 1920 herum Politiker und Juristen (hier wird bewusst nur die männliche Form verwendet) die Einführung einer Sicherungsverwahrung für Rückfalltäter zu fordern.
Es gilt das Verfassungsmäßige Gebot der Resozialisierung mit dem Ziel, ein Leben in Freiheit zu erlangen. Therapiemöglichkeiten müssen ausgeweitet und Konzeptionell ausgebaut und erweitert werden.
Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss vollkommen neu konzipiert werden. Da die Sicherungsverwahrung nur dem Schutz vor künftigen Straftaten dient und keine Strafe sein soll, ist der Vollzug grundsätzlich vom Strafvollzug zu trennen. Eingriffe in die persönliche Freiheit sind nur zulässig, soweit sie für die Sicherung absolut notwendig sind.
In der öffentlichen Diskussion muss darauf hingewiesen werden, dass ein vollständiger Schutz vor schweren Straftaten ohnehin nicht möglich ist und ein gewisses Risiko immer bleibt. Nur wenn künftig mit schweren Straftaten zu rechnen ist, und zwar zweifelsfrei, kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Sicherungsverwahrung auf Kosten derer, die „vielleicht, eventuell oder unter Umständen“ eine Straftat verüben könnten, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen dar und Verletzt dann auch die Würde des Menschen, die unantastbar bleiben muss. So gesehen sitzen hier und heute Menschen, die ihre Freiheitsstrafe verbüßt haben, zu unrecht in der Sicherungsverwahrung. C.O.LLukas www.lukas-altenburg.de
Warum übernehmen wir immer nur die schlechten Sachen aus der DDR, warum kombinieren wir sie mit den schlechten Angewohnheiten der BRD.
Warum haben wir so viel Angst, dass wir Beschneidungen der Freiheit einfach so über uns ergehen lassen, glaubend, da sei ja alles nur für böse Straftäter.
muss man ganz doll acht geben, neben wem man in der U Bahn steht, dass man nicht den Reisepass mit Chip dabei hat, wenn man die Kinder von der Schule abholt, den man könnte ja neben dem stehen, dessentwegen man die Kinder abholt und dann auch noch als Komplizin in Verdacht geraten.
Fahrverbot für Diebe und kleine Verbrecher ist gebont.Und wo ist das Pfarrverbot für kindesmisshandelnde Priester? Haben die auch schon Versuchsweise Fußfesseln? Warum ist noch keiner von denen verurteilt, wie kann so etwas verjähren?
Eine Bischöfin mit Promille wird komplett aus dem Weg geräumt, ungeachtet der vielleicht medizinischen Begründungen, ungeachtet Ihrer mutigen Arbeit.
Recht hat, wer es sich leisten kann und die Gewaltenteilung sollte man auch mal besser kontrollieren.
Der Bundestag verabschiedet sich hoffentlich bald in dieser Zusammensetzung, bevor noch mehr Gesetze zur Unfreiheit, Kontrolle und Sozialdesaster verabschiedet werden.
Ethik, Bildung, Strafverhinderung und Rechtsprechung sind das auch Möglichkeiten zur Sicherheit.
Pranger, Fussfesseln, Folter, auch wenn sie mittlerweile elektronisch funktionieren, sind mittelalterliche Methoden, die dem Geist des 21 Jhd. nicht entsprechen dürfen.
Wehret den Anfängen.
Sie plappern auch nur das nach, was in der BILD-Zeitung steht. Tut mir leid, aber milder kann ich es nicht ausdrücken!
Ihre Hysterie leitet sich aus der "Begutachtung" von Klapsmühlengurus ab, und da will ich Ihnen mal zwei Beispiele geben:
1) Kindermörder Martin Prinz: Hochgradig gefährlich, vom psychiatrischen "Sachverständigen" (als ob Psyche eine Sache sei) Prof. Dr. Norbert Nedopil jedoch wider jedweden gesunden Menschenverstand für voll schuldfähig erklärt.
Die Folge: Er musste raus, obwohl alle wussten, dass er rückfällig wird. Zwei Wochen nach seiner Entlassung hat er ein Kind bestialisch umgebracht.
AUF DIESEN FALL GEHT DIE NACHTRÄGL. SV ZURÜCK!!!!
2) Ein 70jähriger Knacki in Berlin, impotent und mit chron. Prostatitis, der im Alter von 25 mal ein 17j. Dirndl vergewaltigt hat, kriegt vom Psychoklempner bei jeder Begutachtung SV-Verlängerung, weil der zu faul oder zu dumm ist, eins und eins zusammenzuzählen. Der müsste längst draußen sein - ohne Fußfessel!
Fakt ist: Wenn einer wirklich so gefährlich ist, dass Entlassung nach der Haftstrafe ein Risiko für die Allgemeinheit bedeutete, ist das auch bei Verurteilung bereits ersichtlich. Und gegen eine zeitig verhängte SV hat der EuGHM nix einzuwenden!
Also machen Sie sich erst mal kundig, bevor Sie hier die platten Thesen kloppen. Es geht darum, die wirklich Gefährlichen zu verwahren und die, deren kriminelle Energie längst in alle Winde verstreut ist, rauszulassen. Wären Forensische Psychiater nicht so schrecklich dumm, könnte das ohne Weiteres gelingen.
Klapsmühle mit einem "p", richtig, aber unwichtig.
Allerdings sind die "nur" 0.2 % gemeimeingefährlichen Schwerverbrecher eine Bedrohung für uns alle und nicht gerade unwichtig für die Bevölkerung.
Erklären Sie doch einem späteren Opfer einmal, warum es soweit kommen mußte.
Die Realität heisst, es muß erst wieder zu schweren Verbrechen kommen, bevor diese unsinnige Regelung außer Kraft gesetzt werden kann, ein WAHNSINN!
Bevor die Fußfessel in Serie geht, soll sich ein Industriedesigner der Sache mal annehmen: Das derbe Ding sieht ja unmöglich aus und stigmatisiert deren Träger in hohem Maße.
Paging