Seit einem Monat gilt das Rauchverbot in insgesamt elf Bundesländern. Aber die Umsetzung wird noch völlig unterschiedlich gehandhabt.

Auch wenn der Freistaat das schärfste Nichtrauchergesetz hat und noch nicht einmal in abgetrennten Nebenräumen oder in Bierzelten geraucht werden darf. Die Bayern sind mit der neuen Regelung, die seit 1. Januar 2008 in Kraft ist, zumeist zufrieden - zumindest, wenn man die Nichtraucher fragt. "Es ist erfreulich ruhig an dieser Front", heißt es im Gesundheitsministerium.

Seit einem Monat gilt in elf Bundesländern das Rauchverbot in Gaststätten. Zwei Drittel der Bayern befürworten das neue Gesetz. (© Foto: dpa)

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Demnach befürworten fast zwei Drittel der Bayern (65 Prozent) das Rauchverbot in Gastwirtschaften. 30 Prozent lehnen das Gesetz hingegen ab. Unter den Rauchern ist der Widerstand aber weiter groß. 75 Prozent lehnen das generelle Rauchverbot ab. Nur knapp 19 Prozent begrüßen es. Das geht aus einer Umfrage des Münchner Instituts für Marktforschung (mifm) im Auftrag des Radiosenders Bayern 1 hervor.

Insgesamt hätten die meisten Bayern lieber eine weniger strenge Regelung. Mehr als die Hälfte der Befragten wäre für die Einrichtung von abgetrennten Raucherbereichen in Gaststätten und Bierzelten. 51 Prozent befürchten, dass sich das Rauchverbot in Bierzelten negativ auf die Stimmung auswirken wird.

Frauen bewerten das Rauchverbot übrigens überdurchschnittlich positiv: 71 Prozent stimmen der Regelung zu. Bei den Männern sind es 59 Prozent. Allerdings ist der Raucheranteil unter den Männern mit einem Drittel auch deutlich höher als bei den Frauen. Von ihnen gab nur jede Fünfte Befragte angab, dass sie raucht.

Ärger gibt es derweil mit Anwohnern von Gaststätten, vor denen sich die Raucher bis weit in die Nacht versammeln. Bei der Münchner Kreisverwaltung gingen deshalb schon Beschwerden ein. Eine Alternative sehen die Bayern in Raucher- Clubs. Der erste öffnet in Kürze in der Landeshauptstadt.

Neben Bayern gilt das Rauchverbot noch in zehn weiteren Bundesländern. Aber die Umsetzung wird noch völlig unterschiedlich gehandhabt. Einige Länder reagieren mit strengen Kontrollen oder empfindlichen Strafen, andere mit Nachsicht. Das ergab eine bundesweite Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa. Im hessischen Taunusstein zum Beispiel musste eine Wirtin 845 Euro zahlen, weil sie selbst in ihrer Gaststätte zur Zigarette gegriffen hatte. "Schonzeit" gibt es dagegen in Rheinland-Pfalz: Dort gilt auch mit Blick auf die Karnevalszeit Straffreiheit bis zum 15. Februar.

Inzwischen gingen aber auch erste Klagen von Kneipenbesitzern gegen das Nichtraucherschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht ein.

So wollen sich Kneipenbesitzer aus Mannheim, Schwetzingen und Tübingen juristisch gegen das Rauchverbot wehren. In Baden- Württemberg gilt es seit einem halben Jahr. Für die rund 4500 Kneipen, Bars und Diskotheken des Landes sei das Gesetz existenzgefährdend, hieß es beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Die Umsatzeinbrüche lägen im zweistelligen Bereich.

Der Landesverband in Brandenburg geht von etwa 600 bedrohten Gaststätten aus. Immerhin können sich Raucher hier noch in abgetrennten Räumen weiter in ihrem Dunstkreis bewegen.

In Nordrhein-Westfalen darf seit Anfang des Jahres nicht mehr in öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen, Kinos, Krankenhäusern oder Flughäfen geraucht werden. Die Gastwirte zwischen Rhein und Weser sind froh, dass für sie das Rauchverbot erst vom 1. Juli an gilt, denn dann können Nikotinsüchtige im Freien sitzen. In den niedersächsischen Kommunen scheint das Rauchverbot kaum Probleme zu bereiten. Allerdings will der DEHOGA Ausnahmegenehmigungen für kleine Kneipen durchsetzen, die kräftige Einbußen hatten. Bisher gingen die niedersächsischen Gemeinden noch gnädig mit Sündern um.

In Hannover gingen seit November 105 Hinweise wegen diverser Verstöße ein. In 36 Fällen wurden Verfahren eingeleitet. Bußgelder seien aber noch nicht verhängt worden, hieß es bei der Stadtverwaltung. Braunschweig hingegen kassierte von einem Wirt bereits 100 Euro.

Eine Kleinigkeit im Vergleich zu den 1000-Euro-Strafen, mit denen Berliner Wirte bei Verstößen rechnen müssen. Die Stadt räumt ihren Rauchern noch eine Gnadenfrist bis zum 1. Juli ein.

Nicht allerorten werden die Anti-Tabak-Kampagnen wirklich ernst enommen. "Es gibt leider Gaststättenbetreiber, die offenkundig vorsätzlich das Gesetz unterlaufen", bemängelte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Sachsen-Anhalt. Übergangsregelungen würden als Freibrief gedeutet. In anderen Bereichen aber werde das seit dem 1. Januar bestehende Rauchverbot "weitestgehend geräuschlos umgesetzt".

Während das Nachbarland Sachsen an diesem Freitag den blauen Dunst aus Kneipen und öffentlichen Gebäuden verbannen will, können Thüringer noch ungebremst bis zum 1. Juli qualmen, und danach in Raucherzimmern - sofern vorhanden.

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(dpa/ddp-bay/bica/mako)