Ulla Schmidt plant Gesetzänderung:Säumige Patienten sollen zur Kasse gebeten werden

Nach dem Willen der Gesundheitsministerin sollen Ärzte die Kosten für Mahnbescheide und Gerichtsverfahren auf hartnäckige Zahlungsverweigerer abwälzen können.

Patienten, die die Praxisgebühr nicht zahlen, sollen offenbar künftig kräftig zur Kasse gebeten werden. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung sieht das eine Gesetzänderung vor, die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant.

Ulla Schmidt

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt.

(Foto: Foto: Reuters)

Mit der Gesetzänderung wolle sie erreichen, dass Ärzte die Kosten für Mahnung und Eintreibung der Gebühr künftig auf den säumigen Versicherten abwälzen können, berichtet das Blatt.

Dadurch müssten Patienten, die bislang nicht zahlten, dann zusätzlich zur Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro künftig mindestens 70 Euro zahlen. Dem Bericht zufolge war 2004 in rund 400.000 Fällen nicht gezahlt worden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Idee. "Die Gesetzänderung entspricht unserer Forderung", sagte KBV-Chef Andreas Köhler dem Blatt.

"Sie ist ein Beitrag zur Patientengerechtigkeit, weil verhindert wird, dass einige Wenige das Solidarsystem zu Lasten der ehrlichen Zahler ausnutzen." Bislang waren die Kassenärztlichen Vereinigungen bei Zahlungsverweigerern gezwungen, vor die Sozialgerichte zu ziehen. Dort mussten sie dem Bericht zufolge eine Gebühr von 150 Euro zahlen, die sie jedoch nicht auf die säumigen Versicherten abwälzen konnten.

Künftig sollen die Vereinigungen die Praxisgebühr nach den Regeln der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren geltend machen können. Zu den Verwaltungsgebühren der Kassenärztlichen Vereinigungen in Höhe von bis zu 20 Euro kämen dann Gerichtsgebühren in Höhe von rund 53 Euro. Weigere sich der Versicherte weiterhin, werde der Mahnbescheid vollstreckt. Dabei entstehen weitere Gerichtskosten von fast 20 Euro.

Die Praxisgebühr war mit der vergangenen Gesundheitsreform Anfang 2004 eingeführt worden. Sie galt als eines der wichtigsten Instrumente zur Vermeidung unnötiger Kosten. Die Einnahmen im Jahr 2004 beliefen sich auf etwa 1,7 Milliarden Euro.

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