Von Thomas Urban

Die Kiewer Verfassungsrichter sollen nun die Machtfrage klären - nicht zum ersten Mal.

Zum zweiten Mal in zweieinhalb Jahren muss das Verfassungsgericht in Kiew eine veritable Staatskrise lösen. Die Regierungsparteien haben es angerufen, weil sie die von Präsident Viktor Juschtschenko verfügte Auflösung des Parlaments für verfassungswidrig halten. Der Präsident wiederum beschuldigt die von Premier Viktor Janukowitsch geführte Partei der Regionen, die von ostukrainischen Großindustriellen finanziert wird, Abgeordnete aus dem Oppositionslager gekauft zu haben.

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Auf diese Weise wollte Janukowitsch nach Ansicht Juschtschenkos seine fragile Mehrheit im Parlament stabilisieren. Allerdings verbietet die Verfassung einen Fraktionswechsel von Abgeordneten während der Legislaturperiode. Diese Vorschrift sollte den Kauf von Abgeordneten, der in der Ukraine bislang üblich war, unterbinden.

Der Grund für diesen tiefgehenden Konflikt liegt in der Verfassungsnovelle, die Ende 2004 zwischen dem damaligen Premier Janukowitsch und Oppositionsführer Juschtschenko vereinbart worden war. Zuvor waren im ganzen Land Millionen auf die Straße gegangen, um gegen die Fälschung der Präsidentenwahlen zugunsten Janukowitschs zu protestieren.

Um die Staatskrise abzuwenden, vor allem die Spaltung des Landes in eine prowestliche West- und Zentralukraine auf der einen, und einen prorussischen Osten und Süden auf der anderen Seite zu verhindern, einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss: Janukowitsch, bedrängt auch vom scheidenden Präsidenten Leonid Kutschma, stimmte einer Wiederholung der Präsidentenwahl zu, obwohl er mit einer Niederlage rechnen musste.

Dafür akzeptierte Juschtschenko eine Beschneidung der Kompetenzen des Staatsoberhauptes zugunsten des Parlaments und somit der Regierung, die von den Abgeordneten bestimmt wird.

Schlampige Novellierung

An der Aushandlung dieses Kompromisses waren auch Vertreter der Europäischen Union sowie die Präsidenten Polens und Litauens beteiligt. Allerdings wurden in der Hast dieser Tage, unter dem Druck der Massendemonstrationen, einige Artikel ganz offensichtlich nicht eindeutig formuliert. So legt die Verfassungsnovelle zwar fest, dass der Präsident dem Parlament den Außenminister vorschlägt, sagt aber nichts darüber aus, wer diesen entlassen kann.

Jedenfalls hat die Parlamentsmehrheit aus der Partei der Regionen, den Sozialisten und Kommunisten den prowestlichen Chefdiplomaten Borys Tarasjuk im Januar trotz heftiger Proteste Juschtschenkos entlassen. Ebenso lässt der Passus über den Fraktionswechsel unterschiedliche Interpretationen zu. Janukowitschs Gefolgsleute bestreiten, den zum Regierungslager übergewechselten Abgeordneten Posten, Privilegien oder Geld versprochen zu haben.

Tatsache ist jedenfalls, dass der Premier zielstrebig alle Möglichkeiten nutzt, den Einfluss Juschtschenkos zu beschneiden. Zweifellos lässt er sich dabei auch von Revanchegelüsten leiten, denn in Schimpf und Schande musste er Ende 2004 seine erste Amtszeit als Regierungschef beenden, nachdem er für die Fälschungen bei den Präsidentenwahlen verantwortlich gemacht worden war. Es hängt nun alles davon ab, ob das Verfassungsgericht zum zweiten Mal gegen Janukowitsch und zugunsten Juschtschenkos entscheidet.

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(SZ vom 04.04.2007)