Die Kiewer Verfassungsrichter sollen nun die Machtfrage klären - nicht zum ersten Mal.
Zum zweiten Mal in zweieinhalb Jahren muss das Verfassungsgericht in Kiew eine veritable Staatskrise lösen. Die Regierungsparteien haben es angerufen, weil sie die von Präsident Viktor Juschtschenko verfügte Auflösung des Parlaments für verfassungswidrig halten. Der Präsident wiederum beschuldigt die von Premier Viktor Janukowitsch geführte Partei der Regionen, die von ostukrainischen Großindustriellen finanziert wird, Abgeordnete aus dem Oppositionslager gekauft zu haben.
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Auf diese Weise wollte Janukowitsch nach Ansicht Juschtschenkos seine fragile Mehrheit im Parlament stabilisieren. Allerdings verbietet die Verfassung einen Fraktionswechsel von Abgeordneten während der Legislaturperiode. Diese Vorschrift sollte den Kauf von Abgeordneten, der in der Ukraine bislang üblich war, unterbinden.
Der Grund für diesen tiefgehenden Konflikt liegt in der Verfassungsnovelle, die Ende 2004 zwischen dem damaligen Premier Janukowitsch und Oppositionsführer Juschtschenko vereinbart worden war. Zuvor waren im ganzen Land Millionen auf die Straße gegangen, um gegen die Fälschung der Präsidentenwahlen zugunsten Janukowitschs zu protestieren.
Um die Staatskrise abzuwenden, vor allem die Spaltung des Landes in eine prowestliche West- und Zentralukraine auf der einen, und einen prorussischen Osten und Süden auf der anderen Seite zu verhindern, einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss: Janukowitsch, bedrängt auch vom scheidenden Präsidenten Leonid Kutschma, stimmte einer Wiederholung der Präsidentenwahl zu, obwohl er mit einer Niederlage rechnen musste.
Dafür akzeptierte Juschtschenko eine Beschneidung der Kompetenzen des Staatsoberhauptes zugunsten des Parlaments und somit der Regierung, die von den Abgeordneten bestimmt wird.
Schlampige Novellierung
An der Aushandlung dieses Kompromisses waren auch Vertreter der Europäischen Union sowie die Präsidenten Polens und Litauens beteiligt. Allerdings wurden in der Hast dieser Tage, unter dem Druck der Massendemonstrationen, einige Artikel ganz offensichtlich nicht eindeutig formuliert. So legt die Verfassungsnovelle zwar fest, dass der Präsident dem Parlament den Außenminister vorschlägt, sagt aber nichts darüber aus, wer diesen entlassen kann.
Jedenfalls hat die Parlamentsmehrheit aus der Partei der Regionen, den Sozialisten und Kommunisten den prowestlichen Chefdiplomaten Borys Tarasjuk im Januar trotz heftiger Proteste Juschtschenkos entlassen. Ebenso lässt der Passus über den Fraktionswechsel unterschiedliche Interpretationen zu. Janukowitschs Gefolgsleute bestreiten, den zum Regierungslager übergewechselten Abgeordneten Posten, Privilegien oder Geld versprochen zu haben.
Tatsache ist jedenfalls, dass der Premier zielstrebig alle Möglichkeiten nutzt, den Einfluss Juschtschenkos zu beschneiden. Zweifellos lässt er sich dabei auch von Revanchegelüsten leiten, denn in Schimpf und Schande musste er Ende 2004 seine erste Amtszeit als Regierungschef beenden, nachdem er für die Fälschungen bei den Präsidentenwahlen verantwortlich gemacht worden war. Es hängt nun alles davon ab, ob das Verfassungsgericht zum zweiten Mal gegen Janukowitsch und zugunsten Juschtschenkos entscheidet.
(SZ vom 04.04.2007)
Reiseknigge: Türkei
Praesident der Ukraine ist Herr Juschtschenko und Premierminister ist Herr Janukowitsch.
Diesbezueglich geht es in Ihrem Bericht ein wenig durcheinander.
Ich selbst lebe seit 18 Jahren ueberwiegend in der Ukraine und erlaube mir deshalb diesen Komentar zu den internationalen Medienberichten ueber die derzeitige und sicher bedauerliche Krise:
Wer jedoch Gewalt, ja Buergerkrieg in diesem Land fuer moeglich haelt, der kennt die Ukrainer schlecht.
Man darf die ukrainische, oft sehr leidvolle Geschichte nicht ausser Acht lassen, wenn man die die aktuellen Umstaende verstehen will. Auch Stalin und nicht zuletzt wir Deutsche haben da eine unruehmliche und an Grausamkeiten kaum zu ueberbietende Rolle gespielt. Die Nachwirkungen sind bis heute zu spueren. Deshalb sollten wir den sehr liebenswerten, friedvollen und fleissigen Menschen in der Ukraine etwas Zeit fuer die demokratische Entwicklung und Entscheidungsfindung geben.
Wie Thomas Urban es in seinem Artikel Viktor vs. Viktor treffend beschreibt, sind die aktuellen Ereignisse auch auf persoenliche Vorteile und wirtschaftliche Interessen zurueck zu fuehren und oft nicht im Interesse der Allgemeinheit. Andererseits zeigen ja gerade die juengere Vergangenheit und die derzeitige Lage, dass die neue Ukraine auf dem Weg zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Gerade die Laender der Europaeischen Union sollten dem ukrainischen Volk jetzt ohne Bevormundung alle erdenkliche Hilfe dazu leisten.
Fuer das, was die Menschen hier in den vergangenen 16 Jahren geleistet und geschaffen haben, gebuehrt ihnen groesster Respekt
Max v. Korff