SPD und Grüne haben erzürnt auf die Ankündigung der Kanzlerin reagiert, notfalls mit einer Überhang-Mehrheit zu regieren.
SPD und Grüne haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer Regierungsbildung nach der Bundestagswahl auf Grundlage möglicher Überhangmandate gewarnt.
Vollbesetzte Reihen im Plenum des Bundestags - gewinnen CDU und FDP ausreichend Überhangmandate, könnte es für die Tigerentenkoalition reichen (© Foto: dpa)
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Sollte sie ohne diese zusätzlichen Mandate keine Stimmenmehrheit für Schwarz-Gelb erzielen, verfüge sie nur über eine "illegitime Mehrheit", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der Frankfurter Rundschau: "Merkels stabile Mehrheit würde auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht beruhen."
Merkel hatte am Freitag erklärt, sie werde nach dem 27. September notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren. "Das Überhangmandat ist kein Mandat zweiter Klasse." Auch mit solchen Mandaten sei eine "stabile Mehrheit" möglich.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte: "Es wäre tatsächlich unanständig, wenn Schwarz-Gelb darauf spekuliert, mit einer geklauten Mehrheit zu regieren."
Gleichzeitig warf er aber der SPD vor, dem Gesetzentwurf der Grünen zur Beseitigung der verfassungswidrigen Überhangmandate nicht zugestimmt zu haben. "Das haben die Sozialdemokraten vergeigt", sagte Beck am Samstag in einer Mitteilung.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung jedoch Zeit bis Mitte 2011 gelassen. Union, FDP sowie der Großteil der SPD-Fraktion hatten Anfang Juli den Gesetzesvorstoß der Grünen abgelehnt, das Wahlrecht noch vor dem 27. September zu ändern.
Spekuliert wird, dass die Union damit bis zu 20 zusätzliche Abgeordnete erhalten könnte. Union und FDP könnten damit nach Berechnungen von Wahlforschern eine Regierungsmehrheit bekommen, wenn sie etwa drei Prozentpunkte weniger Zweitstimmen erhielten als SPD, Grüne und Linke zusammen.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/dpa/aho)
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"Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, ..."
Tut mir leid, aber das ist völlig falsch! Das BVerfG hat sich in diesem Urteil überhaupt nicht mit Überhangmandaten befasst, auch nicht teilweise. Korrekt ist, dass alleine das Vorkommen von negativem Stimmengewicht für nicht verfassungsgemäß erklärt wurde.
Beim Bundestagswahlrecht hängen negatives Stimmengewicht und Überhangmandate zwar einigermaßen stark zusammen, aber das Gericht hat keinesfalls die Abschaffung von Überhangmandaten gefordert.
Eine Reform, die Überhangmandate beibehält, aber negatives Stimmengewicht beseitigt, wäre im Sinne des Gerichts, eine, die Überhangmandate beseitigt, aber negatives Stimmengewicht nicht, eben nicht.
(Und beides ist nebenbei bemerkt möglich.)
Mahrenholz: Das Grundgesetz befiehlt unnachsichtig, jetzt, im Jahr 2009, entsprechend der Grundsätze der Gleichheit, Freiheit und Allgemeinheit zu wählen. Und das Gericht hat auch nicht gesagt, es darf dem Bundestag egal sein, ob das Volk auf verfassungswidriger Grundlage wählt.