Wird der Bundestag am 27. September nach verfassungswidrigen Regeln gewählt? Bei der fälligen Wahlrechtsänderung macht nun die SPD Dampf. Wahlkampf oder ehrenhaftes Bemühen?
Es war ein historisches Urteil, das das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 verkündete: Es besagte nichts weniger, als dass das Gesetz, nach dem der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten gewählt wird, in Teilen verfassungswidrig ist.
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Bei den letzten vier Bundestagswahlen profitierte die SPD stärker als die CDU von Überhangmandaten. Die anderen Parteien hatten keinen Überhang. (© Graphik: sde)
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Stein des Anstoßes war das so genannte "negative Stimmgewicht". So bezeichnet man die Situation, in der paradoxerweise mehr Stimmen zu weniger Sitzen für eine Partei führen können. Das "negative Stimmgewicht" kann im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftreten. Dieses Phänomen verstößt nach Meinung der Richter gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Bis zum 30. Juni 2011 soll die Legislative nun das Gesetz ändern, so der Auftrag aus Karlsruhe.
Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen, in dem fast nichts passiert ist. Die Parteien tun sich sehr schwer mit der Wahlrechtsreform. Zwar will man nicht mit einem verfassungswidrigen Gesetz in die Bundestagswahl gehen, aber für eine Einigung, wie die paradoxe Konstellation mit den Überhangmandaten vermieden werden können, sind die einzelnen Interessen zu unterschiedlich.
Nur die Großen profitieren
Bislang profitierten nur die großen Parteien von Überhangmandaten. Bei den vergangenen vier Bundestagswahlen erhielten ausschließlich CDU und SPD zusätzliche Abgeordnete (siehe Graphik). In der Geschichte der Bundesrepublik gab es sogar zwei Fälle, bei denen der Bundeskanzler nur aufgrund von Überhangmandaten die Mehrheit bekam: Konrad Adenauer (CDU) 1949 und Helmut Kohl (CDU) 1994.
Den kleineren Parteien käme dagegen eine Abschaffung der Überhangmandate entgegen. Während Union und SPD so zusätzliche Sitze bekommen, erhalten die kleinen Fraktionen keine Ausgleichssitze. Das Wahlergebnis wird also zu Lasten der kleineren Parteien ein wenig verzerrt.
Daher verwundert es nicht, dass es die Grünen waren, die als erste Fraktion der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nachkamen. Am 11. Februar 2009 haben sie einen Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsänderung vorgelegt. Darin wollen sie die erzielten Überhangmandate mit den gewonnenen Plätzen auf der Landesliste verrechnen. Würde also eine Partei in einem Bundesland X ein Überhangmandat erhalten, müsste sie automatisch in einem anderen Bundesland Y einen Sitz abgeben - Überhangmandate würden so entfallen.
SPD legt ebenfalls Entwurf vor
Inzwischen haben auch die Sozialdemokraten einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er ähnelt inhaltlich stark dem Vorschlag der Grünen. Auch die SPD will die Überhangmandate faktisch abschaffen, indem die "erzielten Direktmandate bereits vor der Verteilung der übrigen Mandate auf die Landeslisten abgezogen" werden. Diese Initiative kommt überraschend, würden sich die Sozialdemokraten doch mit einem neuen Wahlrecht ins eigene Fleisch schneiden: Sie profitierten bei den letzten drei Bundestagswahlen deutlich stärker als die CDU von den Überhangmandaten.
Das Vorgehen der SPD findet der Mainzer Politikwissenschaftler Jürgen W. Falter verwirrend: "Aus informellen Kreisen hört man, dass die SPD bei dieser Bundestagswahl eher mit mehr Überhangmandaten rechnet als die CDU," sagt Falter sueddeutsche.de. Er geht deshalb eher von einem wahltaktischen Manöver der Sozialdemokraten aus. "Ich halte es für illusorisch, bis zum September eine Wahlrechtsänderung umzusetzen. Ich glaube eher, dass die SPD damit die CDU als Blockierer hinstellen möchte." Gehört der SPD-Vorschlag also schon zum Wahlkampf?
Lesen Sie auf der zweiten Seite was die anderen Parteien vom Vorschlag der SPD halten.
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Ein Affe rennt in der Tierwelt herum und ruft: "He, he, die Menschen haben weltweit eine Krise!"
Fragt einen Fuchs, ob er auch schon die Krise bemerkt! Und der Fuchs antwortet: "Was ich Krise? Ich habe mein Fell noch und zu fressen finde ich jede Menge, Mäuse, Ratten und so weiter, Du weißt?"!
Fragt der Affe einen Hasen und der antwortet: "Krise, welcher Trottel erzählet so etwas? Ich habe mein Fressen, mein Fell glänzt und der Familienstamm gedeiht! Schau Dich doch an!". Und der Affe tat, wie ihm geheißen: "Ja, Mensch, ich habe mein Fell, die Bananen wachsen und mein Schwanz hängt immer noch behaart über mein nackten Arsch, da war das ja wohl nur eine Ente, für Dumme?".
Der Wahltag wird schon für Stimmung sorgen, weil die BRD erst 19 Jahre alt wird! Nach der Neugründung, 1990, und durch Ersitzen bekommt man noch lange kein Recht einen Staat zu lenken. Außerdem wird Deutsches Recht gebrochen, wenn Politiker im Ausland arbeiten! Vergessen wird auch, daß die BRD, laut UNO, kein souveräner Staat ist! Von Demokratie kann schon garnicht gesprochen werden, wenn die Herren den Staat erst verkaufen und dann sich im Ausland bei Konzernen als Berater im Vortsand wiederfinden. Schröder, Clement machen es vor. Der höchste im Land, BRD, darf auch nicht als Landesvertreter die Interessen Deutschlands vorbringen! So sieht das aus in der BRD! Man arbeitet fleißig an der Zerstörung Deutschlands und keiner steht auf!
Die negative Stimmengewichtung aufgrund von Überhangmandaten scheint mir derzeit nur ein Randproblem zu sein.
Bei derzeit fünf Parteien im Bund ist schwarz/gelb unnwahrscheinlich und rot/grün noch unwahrscheinlicher. Andere Kombinationen hätten zwar eine Mehrheit, kommen aber aus programmatischen Gründen fast nicht in Frage. Das Parteienspektrum blockiert sich fortdauernd gegenseitig (teilweise auch in den Ländern). Also immer wieder große Koalition auf bundesebene. DAS scheint mir das derzeit größte Problem zu sein.
Vielleicht sollte man daher tatsächlich weg vom Verhältiniswahlrecht hin zum Mehrheitswahlrecht nach britischem Muster gehen.
Den Nachteile, dass dann die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse nicht genau den Abstimmungsverhältnissen entsprechen, kann hingenommen werden. Solange alle Partein die gleichen Chancen ist das Merhheitswahlrecht ja nicht undemokratisch. Die kleinen Parteien wären dann zwar chancenlos, doch deren Politkinhalte können/würden/müssten dann vor den ehemaligen Volksparteien mit abgedeckt werden. Das ganze Koalitonsbildungsgehampel würde entfallen. Der Wahlsieger kann an seinen Versprechungen gemessen werden. Es gibt keine Ausrede mehr, nach dem Motto: "ja, ja, wir wollten, da, doch in einer Koaltion muss man doch immer Kompromisse machen".
Für Ottonormalwähler gäbe es dann auch wieder die Möglichkeit der Abwahl der amtierenden Regierung, die er jetzt nur begrenzt hat (egal was er wählt, in der nächsten Regierung wird in jedem Fall entweder CDU oder SPD -oder beide-vertreten sein). Die Konturen wären klarer.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 3. Juli 2008 die Verfassungswidrigkeit dieser Praxis fest.
Wenn die Wahlen also unverändert stattfinden, so sind diese verfassungswidrig, wie so vieles in diesen Zeiten.
Eine so wichtige Änderung binnen eineinhalb Jahren zustande zu bringen, ist natürlich unglaublich knapp und sicher zuviel verlangt in Gipfelzeiten wie diesen...
Tut mir leid, Herr rolfschmid, ich stimme lieber für Parteien, bei denen ich grob weiss, wofür sie stehen, als für irgendeine mir unbekannte Person, bei deren Einschätzung ich auf die lokale Käsepresse angewiesen wäre.
Wie die Autoren im letzten Absatz richtig feststellen, sind die Überhangmandate an sich unproblematisch. Problematisch ist vielmehr die Übertragungsformel von Stimmen in Mandate, die zitierte Hare/Niemeyer-Formel.
Die Autoren versäumen jedoch zu erwähnen, dass sich aus dieser Formel auch die einfachste Lösung des Problems ergibt:
Schließlich ist die H/N-Formel eine deutsche Erfindung und wird nur hier angewandt. ALLE anderen in westlichen Demokratien gängigen Formeln, allen voran die gebräuchlichste d`Hondt-Formel (die auch in vielen Bundesländern bei Kommunal- und Landtagswahlen angewandt werden) haben nicht diesen Verzerrungseffekt. Ohne große parteipolitische Debatten ließe sich das Problem daher anhand eines Wechsels zu einem dieser Systeme lösen.
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