Von Jonas Reese und Bernd Oswald

Wird der Bundestag am 27. September nach verfassungswidrigen Regeln gewählt? Bei der fälligen Wahlrechtsänderung macht nun die SPD Dampf. Wahlkampf oder ehrenhaftes Bemühen?

Es war ein historisches Urteil, das das Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 verkündete: Es besagte nichts weniger, als dass das Gesetz, nach dem der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten gewählt wird, in Teilen verfassungswidrig ist.

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Bei den letzten vier Bundestagswahlen profitierte die SPD stärker als die CDU von Überhangmandaten. Die anderen Parteien hatten keinen Überhang. (© Graphik: sde)

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Stein des Anstoßes war das so genannte "negative Stimmgewicht". So bezeichnet man die Situation, in der paradoxerweise mehr Stimmen zu weniger Sitzen für eine Partei führen können. Das "negative Stimmgewicht" kann im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftreten. Dieses Phänomen verstößt nach Meinung der Richter gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Bis zum 30. Juni 2011 soll die Legislative nun das Gesetz ändern, so der Auftrag aus Karlsruhe.

Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen, in dem fast nichts passiert ist. Die Parteien tun sich sehr schwer mit der Wahlrechtsreform. Zwar will man nicht mit einem verfassungswidrigen Gesetz in die Bundestagswahl gehen, aber für eine Einigung, wie die paradoxe Konstellation mit den Überhangmandaten vermieden werden können, sind die einzelnen Interessen zu unterschiedlich.

Nur die Großen profitieren

Bislang profitierten nur die großen Parteien von Überhangmandaten. Bei den vergangenen vier Bundestagswahlen erhielten ausschließlich CDU und SPD zusätzliche Abgeordnete (siehe Graphik). In der Geschichte der Bundesrepublik gab es sogar zwei Fälle, bei denen der Bundeskanzler nur aufgrund von Überhangmandaten die Mehrheit bekam: Konrad Adenauer (CDU) 1949 und Helmut Kohl (CDU) 1994.

Den kleineren Parteien käme dagegen eine Abschaffung der Überhangmandate entgegen. Während Union und SPD so zusätzliche Sitze bekommen, erhalten die kleinen Fraktionen keine Ausgleichssitze. Das Wahlergebnis wird also zu Lasten der kleineren Parteien ein wenig verzerrt.

Daher verwundert es nicht, dass es die Grünen waren, die als erste Fraktion der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nachkamen. Am 11. Februar 2009 haben sie einen Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsänderung vorgelegt. Darin wollen sie die erzielten Überhangmandate mit den gewonnenen Plätzen auf der Landesliste verrechnen. Würde also eine Partei in einem Bundesland X ein Überhangmandat erhalten, müsste sie automatisch in einem anderen Bundesland Y einen Sitz abgeben - Überhangmandate würden so entfallen.

SPD legt ebenfalls Entwurf vor

Inzwischen haben auch die Sozialdemokraten einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er ähnelt inhaltlich stark dem Vorschlag der Grünen. Auch die SPD will die Überhangmandate faktisch abschaffen, indem die "erzielten Direktmandate bereits vor der Verteilung der übrigen Mandate auf die Landeslisten abgezogen" werden. Diese Initiative kommt überraschend, würden sich die Sozialdemokraten doch mit einem neuen Wahlrecht ins eigene Fleisch schneiden: Sie profitierten bei den letzten drei Bundestagswahlen deutlich stärker als die CDU von den Überhangmandaten.

Das Vorgehen der SPD findet der Mainzer Politikwissenschaftler Jürgen W. Falter verwirrend: "Aus informellen Kreisen hört man, dass die SPD bei dieser Bundestagswahl eher mit mehr Überhangmandaten rechnet als die CDU," sagt Falter sueddeutsche.de. Er geht deshalb eher von einem wahltaktischen Manöver der Sozialdemokraten aus. "Ich halte es für illusorisch, bis zum September eine Wahlrechtsänderung umzusetzen. Ich glaube eher, dass die SPD damit die CDU als Blockierer hinstellen möchte." Gehört der SPD-Vorschlag also schon zum Wahlkampf?

Lesen Sie auf der zweiten Seite was die anderen Parteien vom Vorschlag der SPD halten.

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  1. Sie lesen jetzt Wahlrecht im Wahlkampf
  2. Union über Vorpreschen der SPD verärgert
  3. Weniger (Stimmen) ist mehr (Sitze)
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