Hexeneinmaleins und Wahlrecht: Warum Karlsruhe es erlaubt, dass der Bundestag im September auf verfassungswidrige Weise gewählt wird.
Jeder glaubt, dass einzig und allein der Wähler am 27. September entscheidet, wie der nächste Bundestag aussieht. Aber das stimmt nicht so ganz. Über den nächsten Bundestag und damit über die nächste Bundesregierung ist in gewisser Weise schon vor fast einem Jahr entschieden worden - vom Bundesverfassungsgericht, am 3. Juli 2008.
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Der Plenarsaal des Bundestags in Berlin: Wer die Mehrheit hat, kann derzeit noch von den Überhangmandaten abhängen. (© Foto: dpa)
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Die Richter fällten damals ein Urteil, welches das geltende Wahlgesetz und das bisherige Wahlverfahren für "widersinnig", "willkürlich" und damit verfassungswidrig erklärt hat. Dieses derzeitige Wahlrecht führt nämlich unter anderem zu dem seltsamen Ergebnis, dass ein Mehr an Stimmen zu einem Weniger an Mandaten führen kann. Gleichwohl akzeptierten die Richter, dass der nächste Bundestag noch einmal nach diesem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt wird. Womöglich wird also der Kanzler oder die Kanzlerin mit einer Kanzlermehrheit gewählt, die auf "widersinnige", "willkürliche" und damit verfassungswidrige Weise zustande gekommen ist.
Das stieß schon vor einem Jahr auf viel Unverständnis. Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemals Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hielt mit seiner Kritik an der Entscheidung seines früheren Senats nicht hinter dem Berg: Der Bundestag habe nach der Verfassung die Pflicht, nach einem einwandfreien Wahlgesetz wählen zu lassen. Hat also das Gericht seine Kompetenzen überschritten, weil es die nächste Wahl von den Verpflichtungen aus Artikel 38 - dazu gehört die Gleichheit der Wahl - befreit?
Nun weiß man, dass das Bundesverfassungsgericht praktisch alles darf. Es kann und darf aber nicht die Verfassung ändern. Durfte es also sehenden Auges sagen: "Ihr könnt noch einmal verfassungswidrig wählen?" Womöglich hätte es dies wirklich nicht sagen dürfen - aber es hat nun einmal so geurteilt.
Das macht es nun der Union leicht, die ansteigende Empörung der SPD zurückzuweisen: Es gibt nun einmal keine Instanz über dem Verfassungsgericht. Und die Empörung in der SPD ist erst in dem Maß gestiegen, in dem sich abgezeichnet hat, dass die Seltsamkeiten des Wahlrechts diesmal besonders stark der Union zugutekommen könnten. Das bringt die - richtigen - verfassungsrechtlichen Bedenken der SPD in den Ruch der Scheinheiligkeit.
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Weil die Richter nicht für das Volk Recht sprechen; sondern nach Willkür und Korruption.
Die Wahlgesetze, sind aber seit der Beseitigung, des Politbarometergesetzes eh nicht mehr ernst zu nehmen, da sie Bürgerrechte aussetzt. Das dient nur dem Machterhalt, von Verbrechern, welche so dann an Regierungsgeschäften, illegal beteiligt werden.
Hier wird wieder einmal deutlich, daß für die Union der Bürger nach dem Parteiinteresse rangiert. Man gibt sich nicht mal den Anschein, einen Weg finden zu wollen, um sauber an die Regierungsmacht zu gelangen, sondern triumphiert mit seiner Ignoranz der Verfassungslegitimität noch kaltschnäuzig über den politischen Gegner (Kauder). Beachtlich auch das Medienecho. Viele Blätter stellen in ihren Kommentaren das natürliche Recht der Union heraus, sich einen Wahltaktischen Vorteil zu sichern. Schöne Demokraten!
Die Grünen beweisen soeben, dass die Annahme des BVG und damit auch der Teil des BVG-Urteils, der eine erneut Verfassungs-widrige Wahl noch ein letztes Mal zulässt, FALSCH war.
Jetzt sind alle echten Demokraten, Koalitionsabsprachen hin oder her, aufgefordert, ja aus rechtlichen Gründen sogar VERPFLICHTET, dem Text der Grünen zuzustimmen oder aber selbst einen Verfassungs-gemässen Text zur Abstimmung vorzulegen!
Und für den kleineren, eindeutig Koalitions-geschädigten Partner, die SPD, besteht eine allerletzte Chance, sich aus verfassungsrechtlichen Gründen, NICHT an die nicht Verfassungs-gemässe Koalitionsabsprache zu halten und -im allerletzten Moment, aber immerhin- die Koalition zu verlassen und nicht nur auf diesem, sondern vielen anderen Gebieten den Wählern eine eigenständige Politik vorzustellen, die sich deutlich von der der CDSU-FDP unterscheidet!
Ob die längst Lenden-lahme, ehemalige Volkspartei SPD diese allerletzte Chance ergreift?
Oder sich sehenden Auges von den Rechten unterbuttern lässt und dadurch auch die sehr zweifelhafte "Chance" verliert, als kleiner Mitläufer weiterhin mit zu regieren?
Es ist eine schlichte Zumutung für den Wähler ihn in der Gewissheit, dass das derzeit gültige Wahlrecht glatt verfassungswidrig ist, einen neuen Bundestag wählen zu lassen.
Man sollte diese Wahl zu 100 % boykottieren!
Dann würden die Herren in Berlin endlich aufwachen und den Wähler etwas ernster nehmen.
Das ist nämlich das Politiker-Problem: Obwohl sie uns Wähler, zumindest am Wahltag, brauchen, nehmen sie uns nicht ernst und das sollte man ihnen mal heimzahlen!
Mit jedem Prozent , mit dem die SPD nach der letzten Wahl in den Keller gestiegen ist , erhöhte sich in gleichem Zuge die Zahl der voraussichtlichen Überhangmandate für die CDUCSU bei der nächsten BT-Wahl . Sie brauchte sich dazu nur mit einem neuen verfassungsgemäßen Wahlgesetz Zeit zu lassen . Oder hat man etwa davon gehört , dass sie selbst - nach der Ablehnung des SPD-Entwurfes - sich intensiv mit der Materie beschäftigt hätte ?!?
Und unser Verfassungsminister war ja auch voll ausgelastet mit seinen Verfassungsänderungsideen ...
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