Uber:Digitaler Frühkapitalismus

Auch für den Fahrvermittler müssen Regeln gelten.

Von Jan Heidtmann

In den vergangenen Monaten war es ziemlich still geworden um den Fahrdienst Uber - jedenfalls im Vergleich zu der Zeit, in der Uber die deutschen Städte und ihr Taxigewerbe aufmischen wollte. Mehrere Gerichtsurteile haben das Unternehmen dann - ja, ausgebremst. Nun plädiert der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof dafür, europaweit gegen Uber vorzugehen. Seine Stimme hat in dem Verfahren großes Gewicht, und es ist zu hoffen, dass die Richter ihm folgen.

Sie haben darüber zu entscheiden, ob Uber nur ein digitaler Makler im Nahverkehr ist oder doch ein Transportunternehmen. Anders gesagt: Ob sich Uber gegenüber seinen Mitarbeitern benehmen darf wie ein Fabrikbesitzer aus der Frühzeit des Kapitalismus. Oder ob einige Errungenschaften der Arbeiterbewegung wie geregelte Arbeitszeiten, Krankenversicherung und ein halbwegs verlässliches Auskommen auch für Uber gelten sollen.

Ein Urteil gegen Uber wäre bestimmt kein Anlass zur Schadenfreude, eine ernst zu nehmende Konkurrenz täte dem deutschen Taxigewerbe gut. Es gehört zu den am stärksten reglementierten und teuersten der Welt. Doch das Modell Uber ist diese Konkurrenz nicht. Das Unternehmen trat mit dem Gestus des digitalen Revolutionärs an. Die Grundidee von Uber und die technologische Umsetzung mögen in der Tat fortschrittlich sein. Die Arbeitsbedingungen für die Fahrer stehen in krassem Widerspruch dazu.

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