Angela Merkel

"Bei einem einheitlichen, flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn gehen Arbeitsplätze verloren."

Niemand kann derzeit sagen, ob ein gesetzlicher Mindestlohn Jobs vernichtet oder nicht. Es gibt Dutzende Aufsätze zu dem Thema. Manche Studien beantworten die Frage mit ja, ebenso viele mit nein.

Pauschale Aussagen wie die der Kanzlerin sind deshalb mehr als fragwürdig.

Sicher ist: Je höher eine flächendeckende Lohnuntergrenze ausfällt, desto größer ist die Gefahr, dass die Unternehmen Mitarbeiter entlassen oder gar nicht erst einstellen, weil der Preis der Arbeit steigt. Wird ein Mindestlohn aber extrem niedrig festgesetzt, verfehlt er seine Wirkung, weil die meisten Arbeitnehmer ohnehin mehr verdienen.

In Deutschland gibt es bislang Lohnuntergrenzen nur für bestimmte Wirtschaftszweige, wie etwa für die Baubranche. Hier fand das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heraus, dass im Westen durch den Mindestlohn keineswegs Jobs vernichtet wurden, sondern tendenziell sogar neue entstanden. Im Osten dagegen verschwanden Arbeitsplätze. Manche Forscher fordern deshalb auch unterschiedliche Mindestlöhne für die alten und die neuen Bundesländer, was allerdings aus politischen Gründen kaum realisierbar wäre.

Wie Pauschalaussagen in die Irre führen können, demonstrierte im TV-Duell allerdings auch Steinmeier: Er verwies auf die positiven Erfahrungen mit gesetzlichen Lohnuntergrenzen in Großbritannien und Frankreich. Der Mindestlohn in Frankreich mit im EU-Vergleich ziemlich hohen 8,82 Euro pro Stunde gilt aber unter Experten als eine Ursache für die hohe Jugendarbeitslosigkeit. Der eher niedrige Mindestlohn von 6,41 Euro in Großbritannien soll sich dagegen nicht negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt haben. Er hilft aber auch nur wenigen Menschen, weil davon nicht einmal zwei Prozent der Beschäftigten profitieren.

(Foto: AFP/Text: Thomas Öchsner)

14. September 2009, 20:51 2009-09-14 20:51:00  ©