Türkische Zeitung klagt gegen Platzvergabe im NSU-Prozess:Eine Mail, die 19 Minuten zu spät kam

Neue Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht München: Der stellvertretende Chef der türkischen Zeitung "Sabah" beklagt, dass seine Redaktion zu spät vom Beginn der Akkreditierung erfahren hat. Außenminister Westerwelle sorgt sich wegen des Steits inzwischen um das Ansehen Deutschlands.

Am Ende sei es nur um 19 Minuten gegangen, sagt Ismail Erel. Der stellvertretende Chefredakteur der türkischen Zeitung Sabah wirft dem Oberlandesgericht München Ungleichbehandlung vor.

Wegen des umstrittenen Akkreditierungverfahrens beim NSU-Prozess hat die Zeitung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nur 50 Journalisten hatten einen der garantierten Presseplätze erhalten - sämtliche türkische Medien waren dabei leer ausgegangen, was im In- und Ausland heftige Kritik ausgelöst hat.

Am 5. März um 8:56 Uhr habe das Gericht eine E-Mail mit den Akkreditierungsbedingungen versandt - erst um 9.15 Uhr ging eine entsprechende Mail bei Erel ein. Das geht aus dem Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde hervor, den Sabah in Karlsruhe eingereicht hat und aus dem die Nachrichtenagentur dpa zitiert.

Kern des Vorwurfs: Die türkische Zeitung sei später informiert worden als andere Medien und habe deshalb nicht die gleiche Chance gehabt, einen der Plätze zu bekommen. Nur drei Stunden Zeit hatten die Medien an jenem Tag für die Akkreditierung. Schon um 11:42 Uhr ging laut Oberlandesgericht das 50. Gesuch ein. Das Gericht hatte die Plätze streng nach dem "Windhund-Prinzip" vergeben, also in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen.

Inzwischen hat sich auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle in den Streit eingeschaltet: Es sei "problematisch", wenn eine mutmaßliche Terrorgruppe "über Jahre in Deutschland morden kann und es dann beim Prozess ausreichen soll, dass nationale Medien, nicht aber Vertreter der internationalen Öffentlichkeit ausreichend Zugang zur Verhandlung haben", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Westerwelle stellte einen Zusammenhang mit dem Ansehen Deutschlands im Ausland her. Die heutige Zeit sei eine "Prägephase für das Deutschland-Bild in Europa und in der Welt", so der FDP-Politiker.

"Als Normalbürger" in den Gerichtssaal

Drei Parlamentarier aus der Türkei haben angekündigt, auch ohne Platzreservierung anzureisen und den NSU-Prozess zu beobachten. Wie aus Kreisen des Menschenrechtsausschusses im türkischen Parlament verlautete, will der Ausschussvorsitzende Ayhan Sefer Üstün zusammen mit zwei Kollegen kommende Woche nach Deutschland kommen. Da das Gericht eine Platzreservierung für Vertreter der Türkei abgelehnt habe, wollten die drei Abgeordneten versuchen, "als Normalbürger" in den Gerichtssaal zu kommen.

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), hatte bei einem Besuch in Ankara im Februar mit Üstün über den Prozess gesprochen und die türkischen Parlamentarier zu einer Ausschusssitzung in Berlin eingeladen. Damals hatte Edathy auch die Hoffnung geäußert, die türkischen Abgeordneten würden einen Platz im Gerichtssaal erhalten.

Unterdessen geht die Debatte um eine mögliche Aufstockung der Besucherkapazität weiter. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz hält im Streit um die Vergabe von Beobachterplätzen eine Videoübertragung in einen anderen Saal für unerlässlich: "Die Öffentlichkeit selbst bestimmt das Ausmaß ihrer Gewährleistung. Niemand sonst", sagte er der Süddeutschen Zeitung. "Reicht der Gerichtssaal nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen Raum unumgängliche richterliche Pflicht."

Bisher hat das Oberlandesgericht München eine Übertragung in einem anderen Raum nicht vorgesehen. Das Gericht fürchtet eine Revision, weil im Gerichtsverfassungsgesetz die "öffentliche Vorführung" von Verhandlungen für unzulässig erklärt wird. Zahlreiche Juristen sind jedoch der Ansicht, dass die Übertragung in einen anderen Raum keine "öffentliche Vorführung" darstellt und die Verhandlung durch einen solchen Schritt "strikt gerichtsöffentlich" bleibt.

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