Der größte weltlich orientierte Zuwandererverband, die Türkische Gemeinde in Deutschland, will sich künftig auch zur Auslegung des Korans äußern und damit dem neuen Koordinationsrat der Muslime in Deutschland entgegentreten.

"Wir wollen die Deutungshoheit des Islam nicht den Orthodoxen überlassen", sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde (TGD), Kenan Kolat, am Freitag der Süddeutschen Zeitung.

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Die TGD plane, eine theologische Abteilung oder Organisation zu schaffen, die den Islam aus weltlicher Sicht interpretieren sollen. "Die säkularen Muslime benötigen eine stärkere Stimme", sagte Kolat. Theologen in dem Gremium sollten begründen können, warum die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht sinnvoll sei oder dass Lehrerinnen keine religiösen Symbole tragen müssten, also auch kein Kopftuch.

Der Vorsitzende des Ende März gegründeten Koordinationsrats der Muslime in Deutschland (KRM), Ayyub Axel Köhler, hatte sich dagegen für eine Geschlechtertrennung im Sportunterricht ausgesprochen sowie für ein Recht muslimischer Lehrerinnen, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.

Islamkritiker sowie Politiker mehrerer Parteien hatten bemängelt, der KRM vertrete eine orthodoxe Auffassung des Islams.

Die TGD ist der größte Zuwanderer-Dachverband in der Bundesrepublik und vertritt nach eigenen Angaben etwa 270 Vereine mit gut 200000 Mitgliedern. Die TGD war von der Bundesregierung im vergangenen Jahr sowohl zum Integrationsgipfel als auch zum Islamgipfel eingeladen worden.

Kolat soll auch an der nächsten Islamkonferenz am 2. Mai in Berlin teilnehmen. Dort soll es unter anderem darum gehen, wie der Islam mit den Werten des Grundgesetzes in Einklang gebracht werden kann.

Kolat forderte, Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und Schülern bis zum Alter von 14 Jahren das Tragen religiöser Symbole zu untersagen. Jugendliche seien erst danach mündig genug, um diese Frage selbst zu entscheiden. Die TGD will laut Kolat am nächsten Wochenende über die Einrichtung des Gremiums befinden.

Das Bundesinnenministerium widersprach der Einschätzung, dass zur Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nötig sei.

Die "Fundamente des Staatskirchenrechts" - wie etwa Religionsunterricht -"setzen den Körperschaftsstatus nicht voraus", heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) hatte dies dagegen zur Voraussetzung für den Islam-Unterricht gemacht, auf den muslimische Verbände seit langem dringen.

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(SZ vom 21.04.2007)