Von Kai Strittmatter

Das türkische Verfassungsgericht hat die Kopftuchreform der Regierung Erdogan gekippt: Das Tragen von Kopftüchern an Hochschulen bleibt verboten.

Das türkische Verfassungsgericht hat am Donnerstag die Kopftuchreform der Regierung gekippt. Die elf Richter erklärten Verfassungsänderungen für nichtig, die das türkische Parlament erst Anfang des Jahres vorgenommen hatte. Diese hätte es auch Studentinnen mit Kopftuch erlaubt, Universitäten zu besuchen.

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Kopftuch tragende Frauen in Ankara (© Foto: Reuters)

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Die Oppositionspartei CHP hatte Klage eingelegt und erhielt nun Recht. Der Berichterstatter des Gerichts hatte zuvor in einer Empfehlung die Ablehnung der CHP-Klage befürwortet. Der Prozess war von Beobachtern zu einer Art Testlauf für das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP gewertet worden. Über das Verbot der erst 2007 mit 47 Prozent aller Stimmen gewählten AKP müssen dieselben Richter befinden; es gilt nun als wahrscheinlich.

Die Änderungen der Verfassungsartikel 10 und 42 waren im Februar von der Regierungspartei AKP gemeinsam mit der nationalistischen Oppositionspartei MHP beschlossen worden. Das Wort Kopftuch kommt darin nicht vor, doch hieß es im neuen Artikel 42, keiner dürfe wegen seines Rechtes auf Bildung beraubt werden "ohne ein entsprechendes Gesetz". Es gibt in der Türkei kein Gesetz, das Studentinnen das Tragen von Kopftüchern verbietet. Das Kopftuchverbot stammt aus den Jahren nach dem Militärputsch von 1980, die Praxis stützt sich lediglich auf entsprechende Beschlüsse des Verfassungsgerichts.

Die AKP hat ihre Wurzeln im konservativ-islamischen Lager, zählt mittlerweile aber auch ehemalige Sozialdemokraten in ihren Reihen. Sie argumentiert mit der Religionsfreiheit und sagt, das Kopftuchverbot verwehre in der Praxis vielen Frauen das Recht auf Bildung. In der Türkei tragen zwei von drei Frauen das Kopftuch. In keinem europäischen Land ist Studentinnen das Tragen von Kopftüchern verboten.

Nur wenige Wochen nach der Verfassungsänderung, am 14. März, beantragte der Generalstaatsanwalt das Verbot der AKP sowie Politikverbot für 70 ihrer führenden Repräsentanten, darunter auch Premier Tayyip Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül. Er wirft der AKP vor, die säkulare Ordnung der Türkei umstürzen und das Land zu einem Gottesstaat umbauen zu wollen - ein Vorwurf, in dem nicht nur die AKP, sondern auch liberale Kräfte im Lande lediglich einen Vorwand sehen im Machtkampf zwischen dem alten kemalistischen Lager im Staatsapparat und im Militär auf der einen Seite sowie der AKP auf der anderen Seite.

Liberale Kommentatoren wie der Ankaraner Politologe Ihsan Dagi sprechen von einem "Putsch der Justiz". Die Verfassungsrichter werden in ihrer Mehrzahl dem kemalistischen Lager zugerechnet.

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(SZ vom 06.06.2008/aho)