Freihandel:Rückenwind für TTIP-Skeptiker

Consumer rights activists take part in a march to protest against TTIP in Berlin

TTIP-Massenproteste in Berlin: Nach Angaben der Veranstalter nahmen 250.000 Menschen teil, die Polizei sprach von 150.000.

(Foto: REUTERS)

Mehr als 150.000 Menschen demonstrieren gemeinsam gegen TTIP. Unterstützung bekommen sie auch vom Europäischen Gerichtshof - denn dessen Urteil gegen Facebook ist auch ein Aufruf gegen TTIP.

Kommentar von Heribert Prantl

Der Europäische Gerichtshof hat Glück, dass er sein Urteil gegen Facebook schon gefällt hat. Hätte er sich mit seinem Datenschutzurteil länger Zeit gelassen, Zeit bis nach dem Inkrafttreten des TTIP-Abkommens - dann sähe er sich womöglich selbst scharfen juristischen Attacken aus den USA ausgesetzt; dann könnten nämlich Facebook und Google, Ebay und Amazon, dann könnten mehr als viertausend US-Firmen, die sich durch den gestärkten Datenschutz wirtschaftlich geschwächt sehen, auf Schadenersatz klagen.

Die Begründung würde lauten: Die Richter hätten mit ihrem Spruch die ungestörte Investitionsausübung von US-Konzernen in Europa verletzt. Das Investitionsgrundrecht ist nämlich ein Kern des TTIP-Abkommens, das zwischen den USA und der EU geschlossen werden soll. TTIP will für Investoren exklusive Schutzrechte schaffen: Wenn ein Staat neue Gesetze erlässt, neue Verwaltungsvorschriften beschließt oder Gerichte alte Regeln neu auslegen und die neuen Gesetze oder Auslegungen schon getätigte Investitionen tangieren - dann kann, so wollen es die Freihändler, der Investor vor einem Schiedsgericht wegen "indirekter Enteignung" klagen. Gewinninteressen können, das ist die umstrittene Ratio des Abkommens, stärker sein als demokratisch-rechtsstaatliche Entwicklungen.

Weil das Urteil des EU-Gerichtshofs nun aber schon ergangen ist, während die TTIP-Verhandlungen noch laufen, ist das Urteil zugleich eine Klage gegen solche Schadenersatzklagen. Die Richter haben nämlich in ihrem Datenschutz-Urteil angekündigt, dass sie künftige Abkommen der EU daraufhin überprüfen werden, ob der "Schutz personenbezogener Daten" nach Artikel 8 der EU-Grundrechte-Charta gewahrt ist.

Wie ein Aufruf an die EU-Kommission

Was für diesen Datenschutzartikel gilt, das gilt auch für die anderen EU-Grundrechtsartikel: Für den Artikel 3, der das Verbot formuliert, "den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen"; für den Artikel 14, der jeder Person das Recht gibt "auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung"; für den Schutz des geistigen Eigentums; auch für das "Recht auf Unterrichtung der Arbeitnehmer im Unternehmen" und das Recht auf "gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen".

Ganz viele Dinge, um die es bei TTIP geht, sind grundrechtsrelevant. Das heißt: Das EU-Gericht wird kontrollieren, ob die Grundrechte gewahrt bleiben. Das stärkt die Position der TTIP-Skeptiker.

Am Samstag demonstrieren in Berlin Zigtausende Menschen gegen TTIP. Die Gewerkschaften, Brot für die Welt, Dutzende Umwelt-, Sozial- und Verbraucherverbände haben dazu aufgerufen. Man kann das Urteil des EU-Gerichts gleichfalls als einen Aufruf betrachten - als Aufruf an die EU-Kommission, grundrechtsbewusster zu verhandeln.

Angesichts der Flüchtlingskrise ist es auch notwendig, den Freihandel nicht länger so zu betreiben, dass er die Wirtschaft der Entwicklungsländer zerstört und die Menschen in die Migration treibt.

Beim G-7-Gipfel in Elmau hat der Landwirt und CSU-Gemeinderat Alois Kramer dem US-Präsidenten während des Weißwurstfrühstücks erklärt: "Es ist wichtig, dass alle in die Wertschöpfung eingebunden sind und nicht nur unter den Großen umverteilt wird." Genau darum geht es.

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