Tschad:Lebenslang für Ex-Diktator Habré

Das Urteil gegen den "Pinochet Afrikas" könnte einen Präzedenzfall schaffen und die internationale Rechtsprechung verändern.

Von Isabel Pfaff

Es ist ein Urteil von historischem Ausmaß - und vielleicht sogar ein Wendepunkt für die internationale Rechtsprechung in Afrika: Hissène Habré, der frühere Diktator Tschads, ist vor einem Sondertribunal in der senegalesischen Hauptstadt Dakar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der außerordentliche Gerichtshof der Afrikanischen Union (AU) sprach den 73-Jährigen am Montag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vergewaltigung und sexueller Sklaverei schuldig. Zum ersten Mal wurde damit ein ehemaliger afrikanischer Staatschef im Namen des gesamten Kontinents für seine Taten zur Rechenschaft gezogen.

Hissène Habré hatte 1982 die Macht in dem zentralafrikanischen Land übernommen. Seine Gewaltherrschaft dauerte bis ins Jahr 1990, Ermittlern zufolge hat Habré in dieser Zeit etwa 40 000 Menschen umbringen und Zehntausende foltern lassen. Mit Hilfe seiner berüchtigten Geheimpolizei DDS wütete Habré so hemmungslos unter seinen Untertanen, dass Menschenrechtler ihm den Spitznamen "Pinochet Afrikas" verpassten. Das Gewaltlevel war nicht die einzige Parallele zwischen dem tschadischen und dem chilenischen Diktator: Wie Augusto Pinochet regierte auch Habré mit dem Segen des Westens. Die USA und Frankreich verbündeten sich mit ihm, um in der Region ein Gegengewicht zum libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi zu schaffen. Noch 1987 empfing US-Präsident Ronald Reagan Habré als Ehrengast im Weißen Haus.

Ein ehemaliger Kampfgefährte beendete schließlich Habrés Herrschaft mit Gewalt: Idriss Déby, bis heute der Präsident Tschads, putschte Habré 1990 von der Macht und trieb ihn ins senegalesische Exil.

Es ist vor allem einigen mutigen Überlebenden dieser Diktatur zu verdanken, dass Habré mehr als ein Vierteljahrhundert nach seinem Sturz der Prozess gemacht werden konnte. Sie haben die meisten Beweise und Zeugenaussagen gesammelt, die dem Urteil zugrunde liegen. Und sie mussten mehrere Anläufe unternehmen, um Habré endlich vor Gericht zu stellen: Schon um die Jahrtausendwende erhob ein senegalesischer Staatsanwalt mithilfe der gesammelten Beweise Anklage, doch die Justiz erklärte sich für nicht zuständig. 2008 verurteilte ein tschadisches Gericht den Ex-Diktator in Abwesenheit zum Tod; auf Druck der Vereinten Nationen stoppte Senegal jedoch die Auslieferung. 2011 wäre Habré fast nach Belgien ausgeliefert worden, wo die Justiz auf Drängen von Exil-Tschadern einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Ein Regierungswechsel in Senegal brachte schließlich die Wende: Mit dem 2012 gewählten Reformer Macky Sall vereinbarte die Afrikanische Union, ein Sondertribunal einzurichten, um Habré im Namen des afrikanischen Staatenbunds den Prozess zu machen. Im Juni 2013 verhafteten senegalesische Sicherheitskräfte den Ex-Diktator, im Juli 2015 begann das Verfahren. Ein internationales Team von Menschenrechtsanwälten vertrat mehr als 4000 Kläger, unter ihnen Angehörige von Todesopfern sowie zahlreiche Überlebende. Als entscheidend für die Aufklärung nannte das Gericht am Montag die 93 Opfer, die seit Prozessbeginn ausgesagt hatten. Zudem waren 33 Zeugen vernommen worden.

Der Verurteilte selbst hatte das Verfahren von Beginn an abgelehnt und eine Aussage verweigert. Sicherheitskräfte mussten ihn mehrmals gewaltsam vor Gericht bringen, da er nicht von sich aus erscheinen wollte. Meistens saß der 73-Jährige teilnahmslos im Prozess, das Gesicht hinter einer Sonnenbrille und einem weißen Turban versteckt. Nach der Urteilsverkündung, berichten Korrespondenten, habe Habré die Arme gehoben und gerufen: "Es lebe das unabhängige und freie Afrika - nieder mit der Françafrique!" Offenkundig eine Anspielung auf die einstige Kolonialmacht Frankreich und deren Machtansprüche in Westafrika - eine Konstellation, derer sich Habré selbst oft bedient hat.

Bleibt die Frage, ob die AU mit diesem historischen Verfahren einen Präzedenzfall geschaffen hat. Wird Afrika auch anderen Kriegsverbrechern künftig selbst den Prozess machen? Wenn ja, könnte das den heftigen Streit beenden, der zwischen der AU und dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag tobt. Mit den Anklägern dort stehen Afrikas Staatschefs nämlich aufs Kriegsfuß: Sie werfen ihnen Rassismus und Afrika-Feindlichkeit vor, weil sie bisher nur Afrikaner angeklagt haben - darunter mehrere ehemalige und amtierende Präsidenten. Prozesse mit AU-Mandat wie jener gegen Hissène Habré könnten beweisen, dass es den Präsidenten in ihrem Streit mit Den Haag nicht nur darum geht, selbst straflos davonzukommen.

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