Zwar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass EU-Ministerrat und -Kommission der Daten-Weitergabe an die Amerikaner nicht hätte zustimmen dürfen. Doch um Datenschutz geht es bei dem Urteil nicht. Und die Fluggastdaten werden an die US-Behörden weitergegeben - zumindest vorerst.
Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Weitergabe von Fluggastdaten an US-Behörden illegal ist, werden Informationen über europäische Fluggäste mit Ziel USA vorerst weiterhin an US-Behörden übermittelt.
Bei Flügen von Europa in die USA werden Daten der Fluggäste an die Amerikaner weitergegeben. (© Foto: AP)
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Das hat die Brüsseler EU-Kommission in ihrer ersten Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dieser Frage erklärt.
Der EuGH hatte zuvor in Luxemburg entsprechende Entscheidungen des Ministerrats und der Kommission für nichtig erklärt.
Der Gerichtshof habe den EU-Institutionen bis Ende September Zeit gegeben, um eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen zu schaffen, sagte Kommissionssprecher Johannes Laitenberger.
Bis dahin könnten die Fluggesellschaften wie bisher ihre Angaben über Passagiere an die US-Behörden weitergeben. Und die werden das voraussichtlich auch tun, um weiterhin die Landeerlaubnis amerikanischer Flughäfen zu erhalten.
Urteil nicht aufgrund von Datenschutz
Die Richter haben sich bei ihrem Urteil nicht auf die datenschutzrechtlichen Bedenken des Europa-Parlaments bezogen, das gegen die beiden Beschlüsse vom Mai 2004 vor dem EuGH geklagt hatte.
Vielmehr sind sie zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Kommission und der Ministerrat der Regierungen dem Abkommen nicht auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie hätten zustimmen dürfen.
Denn: Diese Regelung greift nicht, wenn es um die staatliche Sicherheit und die Strafverfolgung gehe. Dies aber ist der Zweck der Datenweitergabe.
"Der Hof hat uns nicht gesagt, ob der Inhalt des Abkommens in Ordnung ist", betonte Laitenberger, "er hat nur gesagt, dass es nicht in unsere Zuständigkeit fällt."
Das gleiche gelte für eine Entscheidung der EU-Kommission, die einen angemessenen Datenschutz in den Vereinigten Staaten feststellte.
Neue Einigung notwendig
Nun müssen Europäer und Amerikaner sich erneut darauf einigen, unter welchen Bedingungen Fluggäste in die USA einreisen dürfen. Bisherige Erfahrungen mit den Amerikanern deuten darauf, dass sie auf die Weitergabe bestimmter Daten bestehen werden.
Nach dem Luxemburger Urteil muss die EU-Kommission das Abkommen innerhalb des nächsten Monats kündigen. Wegen der vertraglichen Kündigungsfrist von 90 Tagen gilt es dann bis Ende September fort.
Nach einer Vereinbarung der Europäischen Union und den USA vom Mai 2004 sollten die Amerikaner Zugriff auf bestimmte Fluggastdaten erhalten.
Rat und Kommission waren mit dem Abkommen auf Forderungen der Regierung in Washington eingegangen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 umfassende Angaben über USA-Reisende verlangt hatten. Das entsprechende Abkommen wurde am 28. Mai 2004 in Washington unterzeichnet und trat noch am selben Tag in Kraft.
Das Europaparlament hatte letztes Jahr vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Abkommen geklagt, weil es keine Möglichkeit gehabt hatte, sich an der Entscheidung zu beteiligen und weil es den Datenschutz als nicht ausreichend berücksichtigt betrachtete.
Bereits im November letzten Jahres hatte der Generalanwalt des EuGH, Philippe Léger, die Weitergabe als illegal eingeschätzt.
Wie Léger damals kritisiert hatte, regeln die Datenschutz-Richtlinie von 1995 und Artikel 95 des EG-Vertrags die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, sind aber für die auswärtige Politik ungeeignet. Auch gelte die Datenschutz-Richtlinie nicht für strafrechtliche Belange. Die entsprechenden Beschlüsse der EU, so der Jurist, seien daher nichtig.
Wie erwartet ist der Gerichtshof nun der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt.
Seit zwei Jahren können die USA auf 34 Passagierdaten zurückgreifen, die unter anderem die Adresse, die Telefonnummer, die Flugroute und die Sitzplatznummer des Fluggastes beinhalten.
(dpa/sueddeutsche.de)
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