Trotz EuGH-Urteil:Innenministerium beharrt auf Sprachtests für türkische Ehepartner

Wer seinem Partner von der Türkei aus nach Deutschland folgen will, muss keinen Sprachtest machen. Das hat der Europäische Gerichtshof diese Woche entschieden - doch einem Zeitungsbericht zufolge lässt sich das Innenministerium davon wenig beeindrucken.

  • Das Innenministerium will weiterhin an den Deutschtests für nachziehende Ehepartner aus der Türkei festhalten.
  • Der Europäische Gerichtshof hatte diese Praxis am Donnerstag für unzulässig erklärt.

​Innenministerium: "Es wird bei allgemeinen Sprachtests bleiben"

Wer seinem Ehepartner von der Türkei aus nach Deutschland folgen will, muss bisher nachweisen, dass er zumindest etwas Deutsch kann: anhand eines Tests. Wer den nicht besteht, bekommt kein Visum. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Praxis am vergangenen Donnerstag für unzulässig erklärt.

Das Bundesinnenministerium allerdings scheint das Urteil wenig zu interessieren: Es will dennoch weiter Prüfungen abhalten. Sie seien "unverzichtbar für die Integration von Zuwanderern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), dem Nachrichtenmagazin Spiegel laut Vorabmeldung. "Es wird bei allgemeinen Sprachtests bleiben", so Krings.

EuGH: Nicht vereinbar mit früherem Abkommen

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (PDF) entschieden, dass der 2007 eingeführte Deutschtest nicht mit einem früheren Abkommen vereinbar sei. Das Gericht verwies dabei auf das Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1970, wonach die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit verboten ist. Zudem sei die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" und fördere deren Integration in den jeweiligen Staaten, so die Argumentation weiter.

Möglicherweise mehr Ausnahmen

Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die jeweiligen Umstände des Einzelnen zu beachten.

Das deutsche Recht sieht Ausnahmen bisher nur in speziellen Fällen vor, etwa bei Behinderungen oder Krankheiten. Staatssekretär Krings kann sich dem Spiegel-Bericht zufolge vorstellen, diese Verfahren auszuweiten, aber "nur zugunsten eng definierter Härtefälle". So sei etwa nicht jeder Analphabet ein Härtefall, sagte Krings.

Geklagt hatte eine Türkin, der von der deutschen Botschaft in Ankara 2012 zum wiederholten Mal ein Nachzug zu ihrem Ehemann verwehrt worden war - Grund war ihr Analphabetismus. Die Ehefrau sah damit ihr Recht auf Familienzusammenführung verletzt.

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