Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Das Atomkraftwerk Biblis A muss 2009 vom Netz. Ex-Umweltminister Jürgen Trittin kritisierte den RWE-Antrag als "Missachtung des Sicherheitsempfindens der Menschen."

Das Atomkraftwerk Biblis A muss voraussichtlich noch im laufenden Jahr vom Netz gehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies eine Klage des Energiekonzerns RWE zurück. Dieser wollte eine Verlängerung der Laufzeit für den Reaktor durchsetzen.

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(© Foto: dpa)

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Grünen-Fraktionsvize Jürgen Trittin, der als Umweltminister unter Rot-Grün den Atomkonsens durchgesetzt hat, sagte sueddeutsche.de: "Wenn Biblis nicht ein solcher Vorzeige-Schrottreaktor wäre und ständig stillstehen würde, dann wäre er längst vom Netz."

Dass RWE diesen Antrag auf überhaupt gestellt habe, sei eine "dermaßen große Missachtung des Sicherheitsempfindens der Menschen", dass sich RWE-Chef Jürgen Großmann nicht wundern dürfe, dass sein Unternehmen in jüngster Zeit über 250.000 Kunden verloren habe. Großmann solle sich besser Gedanken über den Imageschaden machen, den er mit solchen Aktionen anrichte.

Für Trittin steht noch nicht fest, dass Biblis bis 2009 abgeschaltet wird. "Ich bin nicht sicher, ob RWE nicht weiter versuchen wird, Biblis mit künstlichen Stillständen über die Wahlperiode zu bringen", sagte er sueddeutsche.de. Und weiter: "Wenn die bei RWE auf mich hören würden, was ich nicht glaube, dann würde ich ihnen raten, nicht darauf zu hoffen, dass es nach der nächsten Bundestagswahl eine Mehrheit gibt, die am Atomkonsens etwas ändert."

RWE wollte erreichen, dass Reststrommengen des 1988 stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A übertragen werden. Nach dieser Rechnung könnte der umstrittene südhessische Reaktorblock Biblis A noch bis 2011 oder 2013 in Betrieb bleiben. Nach dem Atomkonsens sollte Biblis A schon 2007 den Betrieb einstellen.

Allerdings stand der Reaktor längere Zeit still. Je nach Berechnungsgrundlage muss der Kraftwerksblock nun im Herbst 2008, spätestens aber im Jahr 2009 abgeschaltet werden.

Nach Überzeugung der hessischen Verwaltungsrichter ist die Übertragung von 30 Milliarden Kilowattstunden auf Biblis A aber gesetzlich nicht vorgesehen. Die im Rahmen des Ausstiegs aus der Atomenergie in Deutschland beschlossenen Einschränkungen für Laufzeitverlängerungen seien nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht. Damit setzte sich die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums durch.

Der Reaktor Biblis A ist seit dem 16. Juli 1974 in Betrieb. RWE hatte schon vor dem Urteil für den Fall einer Niederlage Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angekündigt.

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(sueddeutsche.de/maru/kler/jkr)