Ein Kommentar von Gustav Seibt

Hans Filbinger wäre ein würdiges Staatsbegräbnis zugestanden. Dass dies nicht gelang, ist das Versagen seines Amtsnachfolgers Günther Oettinger. Dessen geschichtsvergessene Rede hat diesem Land die fruchtlose Neuauflage eines längst entschiedenen Streits beschert.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass dem ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger, der soeben im Alter von 93 Jahren verstorben ist, ein Staatsbegräbnis in würdiger Form zustand.

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Und da über Gräbern gewöhnlich der Streit zur Ruhe kommen sollte, hätte dieser Staatsakt ein wenig von dem gutmachen können, womit Filbinger sich das Leben in den letzten drei Jahrzehnten selbst verbittert hat. Dass dies nicht gelang, ist das Versagen seines Amtsnachfolgers Günther Oettinger.

Filbinger hatte am 7. August 1978 sein Amt als Ministerpräsident aufgeben müssen, nachdem seine Rolle als Militärjurist am Ende des Zweiten Weltkriegs bekannt geworden war.

"Pathologisch gutes Gewissen"

Allerdings waren es weniger die zuerst durch den Schriftsteller Rolf Hochhuth, dann durch journalistische Recherchen aufgedeckten Fakten, die auch seine eigene Partei, die CDU, und das konservative Milieu der Bundesrepublik insgesamt von ihm abrücken ließen, sondern Filbingers nachträgliches Verhalten. Seine Rechthaberei, sein "pathologisch gutes Gewissen" (Erhard Eppler), sein auftrumpfender Satz "Was damals rechtens war, das kann heute nicht Unrecht sein", sie brachten ihn zu Fall.

Das hat Filbinger drei Jahrzehnte lang nicht wahrhaben wollen, und deshalb glaubte er sein Ansehen mit juristischen Mitteln und historiographischer Faktenhuberei wiederherstellen zu müssen. Seit 1978 war Filbingers Leben von Verleumdungsprozessen und Richtigstellungen in Anspruch genommen. Damit hielt er das leidige Thema am Leben und sorgte dafür, dass die Wunde offen blieb.

Nicht lang streiten

Günther Oettinger war nun so unberaten, sich Filbingers Selbsteinschätzung zu eigen zu machen. Bei der Trauerfeier erklärte er: ,,Hans Filbinger war kein Nationalsozialist.'' Und er sagte weiter: "Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte."

Über den ersten Satz muss man nicht lang streiten, denn Filbingers Verantwortung als Marinerichter entscheidet sich nicht an der Frage nach seiner damaligen Gesinnung. Nach allem, was man weiß, war der junge Filbinger ein Mitläufer, der die für eine juristische Karriere nötigen Loyalitätsbeweise lieferte.

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