Transitzentren:Seehofer: Österreich soll nicht leidtragend sein

Austrian Chancellor Sebastian Kurz and German Interior Minister and CSU head Horst Seehofer attend a meeting in Vienna

Seehofer beim österreichischen Kanzler Kurz in Wien.

(Foto: REUTERS)
  • Seehofer äußert sich nach einem Gespräch mit der österreichischen Regierung versöhnlich.
  • Man werde Österreich nicht für Flüchtlinge zuständig machen, für die das Land nicht zuständig sei, sagt er in Wien.
  • Deutschland und Österreich wollen außerdem die sogenannte Südroute für Flüchtlinge schließen.

Der Bundesinnenminister Horst Seehofer hat bei seinem Besuch in Wien betont, dass Österreich keine Nachteile vom Asylkompromiss der Union erleiden solle. An der bayerisch-österreichischen Grenze soll es im Regelfall nicht zu Zurückweisungen nach Österreich kommen, sondern in das Land, in dem die Flüchtlinge ihren Asylantrag gestellt haben. Das wäre in den meisten Fällen Italien oder Griechenland. Offen blieb dabei, was passiert, wenn diese EU-Grenzstaaten sich weigern, Flüchtlinge zurückzunehmen.

Tatsächlich nach Österreich sollen nur die Flüchtlinge zurückgeschickt werden, für die das Land auch zuständig ist. Damit äußert sich der Innenminister in Richtung österreichischer Regierung sehr versöhnlich. Nach Bekanntwerden der Unionspläne fürchtete man in Österreich mit Nachteilen und drohte mit Maßnahmen an der eigenen Südgrenze.

Deutschland und Österreich wollen außerdem die sogenannte Südroute für Flüchtlinge schließen. In der kommenden Woche werde es im Vorfeld eines Treffens der EU-Innenminister in Innsbruck ein Treffen der Ressortchefs aus Deutschland, Österreich und Italien geben, um den Migrationsdruck über das Mittelmeer zu reduzieren, sagte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz im Anschluss an ein Gespräch. Seehofer sprach davon, diese Südroute ganz zu "schließen".

CDU und CSU hatten sich am Montag nach wochenlangem Streit in der Asylpolitik darauf verständigt, Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat registriert sind, vor der Einreise zurückzuweisen. Das soll in sogenannten Transitzentren auf der Grundlage von Verwaltungsabkommen mit den betreffenden EU-Mitgliedstaaten geschehen, die noch verhandelt werden müssen.

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