Von Thorsten Denkler, Berlin

Sitzplatz, Reisebüro, Religion - ab 1. August haben die US-Geheimdienste auch offiziell Zugriff auf zahlreiche Passagierdaten. Zugeständnisse konnte die EU so gut wie keine heraushandeln. Wie lange die Daten gespeichert werden, ist vollkommen vom Good-Will der USA abhängig.

Die Terrorgefahr lauert möglicherweise auf Sitzplatz 9C der Boeing 747 von Frankfurt nach New York. Oder auf Platz 24F. Und wenn nicht, dann will das US-Ministerium für Heimatschutz auch das ganz genau wissen. Deshalb muss jeder Passagier, der in die USA einfliegt, einen speziellen Fragebogen ausfüllen, der von der Behörde ausgewertet wird.

Flugpassagierdaten; Amerika; EU; Daten

Jeder Passagier, der in die USA einfliegt, muss detailliert Auskunft über seine Person abgeben. (© Foto: dpa)

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Bisher geschieht dies praktisch im rechtsfreien Raum. Es existiert lediglich eine rechtlich fragwürdige Übergangsvereinbarung, die am 31. Juli ausläuft. Nach mehrjährigen Verhandlungen tritt am 1. August erstmals ein bindendes Abkommen zwischen den USA und der EU in Kraft, das die Übermittlung der Fluggastdaten an die US-Heimatschutzbehörde regelt.

Der Datenschutz war ein wichtiger Punkt für die Europäer. Doch sie befanden sich offensichtlich "in einer denkbar schlechten Verhandlungsposition", sagt Dietmar Müller, Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar. Von Seiten des Heimatschutzministeriums hieß es immer lapidar: Wir lassen keine Maschine bei uns landen, wenn wir die Daten der Passagiere nicht bekommen. Eine unumstößliche Position, die offenbar auch das Ergebnis der Verhandlungen beeinflusste. Denn: "Glücklich kann man mit der Regelung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht sein", sagt Müller.

Ein rein kosmetischer Akt

Die US-Seite ist vor allem an den so genannten PNR-Daten, den "Passenger Name Records" interessiert. Dahinter steckt eine Liste von bis dato 34 Einzeldaten, angefangen vom Namen und der Adresse des Reisenden bis hin zur Reiseroute und Essenswünschen auf dem Flug. Diese Liste soll laut dem neuen Abkommen auf 19 Datenfelder schrumpfen.

Ein rein kosmetischer Akt, findet der Bundesdatenschutzbeauftragte: "Die Zahl ist optisch reduziert worden, nicht inhaltlich", sagt Sprecher Müller. Es würden lediglich bis jetzt einzeln erhobene Identifikationsmerkmale zu Gruppen zusammengefasst. Der Datenumfang werde sich nicht verändern.

Die Daten können auch Aufschluss darüber geben, welcher Religion ein Passagier angehört. Solche Informationen gelten als sensibel. Die USA sollen sie eigentlich nicht verwenden. Ein entsprechendes Filterprogramm auf der US-Seite soll verhindern, dass diese Daten in die Risikobewertung über jeden Fluggast aufgenommen werden.

Das Heimatschutzministerium behält sich allerdings ein Zugriffsrecht vor, wenn es eine gefährliche Lage nötig macht. Das Verfahren in Kurzform: Erstmal landen alle Daten auf den Servern des Heimatschutzministeriums. Es wählt dann selbst aus, welche Daten es als sensibel einstuft. Und im Zweifelsfall wird doch auf diese Daten zurückgegriffen.

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