Zum Welttag gegen die Todesstrafe rufen Amnesty und Politiker zur Abschaffung der Kapitalstrafe auf. Doch aktuelle Verfahren laufen einfach weiter - wie sich in den USA zeigt.

Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe an diesem Freitag fordern die Menschenrechtsorganisation Amnesty Internatonal, die Bundesregierung und die Grünen ein weltweites Ende der Todesstrafe.

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In zahlreichen Ländern wird noch immer die Todesstrafe vollstreckt - in den USA müssen zum Tode Verurteilte häufig auf den elektrischen Stuhl. (© Foto: AP)

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Amnesty berichtet, Asien sei im weltweiten Vergleich der Kontinent, auf dem am häufigsten diese Strafe verhängt und vollstreckt werde. 2007 seien 1252 Exekutionen in 24 Ländern gezählt worden, die Dunkelziffer liege aber wahrscheinlich höher.

Die "Olympianation China ist mit mindestens 470 Hinrichtungen im Jahr 2007 weltweit trauriger Spitzenreiter", teilte Amnesty mit. Danach folgen Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und die USA. In Japan wurden in diesem Jahr bereits 13 Straftäter hingerichtet.

Amnesty fordert eine weltweite Ächtung der Todesstrafe. Sie verletze das Recht auf Leben, habe keine abschreckende Wirkung auf Straftäter und in einem modernen Rechtssystem keinen Platz.

Nooke kritisiert grausame Hinrichtungsarten

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, sagte, Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union seit Jahren energisch für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Im vergangenen Jahr sei mit der Annahme der Resolution für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe in der UN-Generalversammlung ein bedeutender Erfolg erzielt worden.

"Ich begrüße ausdrücklich, dass in diesem Jahr Albanien, Argentinien, die Cook-Inseln und Usbekistan die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben", sagte Nooke. Es sei aber festzustellen, dass viele Staaten weiter an der Kapitalstrafe festhalten. Dabei komme es auch zu besonders grausamen Formen der Hinrichtung oder der Vollstreckung der Todesstrafe an Personen, die als Minderjährige eine Straftat begangen hätten, wie zum Beispiel in Iran.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, forderte die Bundesregierung auf, sich in ihren bi- und multilateralen Gesprächen für ein Ende dieser "Barbarei" einzusetzen. Zunächst solle ein Moratorium für die Vollstreckung bestehender Urteile vereinbart werden.

Beck nannte es nicht hinnehmbar, dass einige Länder nicht einmal "die Mindeststandards des Zivilpaktes" respektierten: Wenigstens die Zahl der Verbrechen, die mit der Hinrichtung bestraft werden können, müsse beschränkt werden. In China würden etwa auch Wirtschaftsstraftaten mit dem Tode bestaft, erklärte Beck.

Todesspritze auch bei Übergewicht

Die USA hätten erst kürzlich erneut eine einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag missachtet, der die Aussetzung der Hinrichtung eines mexikanischen Staatsangehörigen wegen fehlender konsularischer Betreuung in seinem Strafverfahren verlangt hatte.

Dass die Praxis der Hinrichtung von den politischen Diskussionen oft kaum berührt wird, zeigt sich auch daran, dass selbst zum Welttag gegen die Todesstrafe juristische Auseinandersetzungen um konkrete Verurteilungen unvermindert weiterlaufen.

So beschlossen ein US-Bundesgericht und der oberste Gerichtshof des US-Staats Ohio am Donnerstag, dass Übergewicht kein Hindernis für den Tod durch die Spritze seien. Die Gerichte wiesen den Einspruch eines zum Tode verurteilten Mörders und Vergewaltigers zurück. Richard Cooeys Hinrichtung könne am kommenden Dienstag wie geplant stattfinden.

Cooeys Anwälte hatten erklärt, dass es wegen der Fettleibigkeit ihres Mandanten nur sehr schwer möglich sein würde, seine Venen zu finden und er so wohl nicht richtig in Narkose versetzt werden könnte.

Cooey ist der Klageschrift zufolge etwa 1,70 Meter groß und 121 Kilogramm schwer. Die Anwälte stützen sich auf ein Gutachten einer Krankenschwester, die bereits 2003, als Cooey noch etwas weniger wog, festgestellt habe, dass seine Venen praktisch nicht zu finden seien. Im US-Staat Ohio wird die Hinrichtung mit der Giftspritze vollzogen, dabei kommen nach der Narkose mit der zweiten und dritten Injektion die tödlichen Substanzen.

Der heute 41-Jährige wurde wegen Vergewaltigung und Ermordung von zwei Studentinnen im Jahr 1986 zum Tode verurteilt. 2003 wurde seine bereits angesetzte Hinrichtung in buchstäblich letzter Minute von einem Richter aufgehalten. Im April unterlag er jedoch in einem neuen Rechtsstreit.

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(AFP/AP/gal/ihe)