Todesstrafe:Ablauf der Haltbarkeit

In Arkansas sollen acht Menschen schnell hingerichtet werden. Der Grund: pure Widerlichkeit. Aber es regt sich Widerstand.

Von Hubert Wetzel

Es gibt für die Todesstrafe keine vernünftige Begründung. Sie macht Gesellschaften nicht weniger kriminell, sie schreckt Verbrecher nicht ab, sie verhindert keine Straftaten. In diktatorisch regierten Ländern wie China oder Iran, wo jedes Jahr mit Abstand die meisten Menschen hingerichtet werden, ist die Todesstrafe ein Werkzeug der Unterdrücker. Und in den USA, einem der wenigen westlichen Länder, in denen noch Menschen per Gerichtsurteil vom Leben in den Tod befördert werden, nennen Befürworter stets nur ein sehr archaisches Motiv: Rache. Der Verbrecher soll selbst erleiden, was er seinem Opfer angetan hat. Auge um Auge, Leben um Leben.

Mit aufgeklärtem, modernem, zivilisiertem Strafvollzug hat die Todesstrafe also nichts zu tun. Wenn nun aber, wie derzeit in Arkansas, das Haltbarkeitsdatum auf einer Medikamentenampulle als Argument dafür vorgebracht wird, warum acht Menschen schnell noch vor Monatsende getötet werden müssen, dann ist das schlicht widerlich. Die Todeskandidaten mögen Mörder und Vergewaltiger sein, die aus nichtigem Anlass getötet haben. Aber der Staat darf sich nicht auf dieses Niveau begeben.

Ein Lichtblick ist: Immer mehr Amerikaner sind gegen die Todesstrafe, immer mehr Bundesstaaten schaffen sie ab. Vielleicht wird Amerika in ein, zwei Jahrzehnten mit Schaudern auf die Zeit zurück blicken, in der der Staat Henker war.

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