Testkäufe durch Jugendliche:Ende einer Schnapsidee

Schneller Rückzug: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat ihren Plan aufgegeben, Jugendliche beim Kampf gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos als Testkäufer einzusetzen.

Der Gesetzentwurf von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zum Einsatz jugendlicher Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos wird auf Eis gelegt.

Ursula von der Leyen

Zog ihren umstrittenen Gesetzentwurf zurück: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen

(Foto: Foto: dpa (Archiv))

Nach massiver Experten-Kritik an ihrem Plan will von der Leyen den Entwurf am Mittwoch nun doch nicht ins Kabinett einbringen, erklärte Ministeriumssprecherin Iris Bethge am Sonntagabend in Berlin.

Bethge zufolge will die Ministerin stattdessen einen "runden Tisch" mit allen Beteiligten für eine gemeinsame Lösung organisieren. Die Sprecherin bestätigte damit einen Vorabbericht der Bild-Zeitung.

Das Blatt zitiert die Ministerin mit den Worten "Ich will jetzt nichts durchpeitschen, sondern glaube, dass uns eine Atempause hilft, über wirksame Schritte im Jugendschutz zu diskutieren". Von dem runden Tisch erwarte sie, "dass konkrete Vorschläge zur Verbesserung des viel zu laschen Jugendschutzes vorgelegt werden, die von allen mitgetragen werden können".

Zuvor hatten der Kinderschutzbund sowie führende Politiker aus SPD und Union Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Der Einzelhandel verwarf das Vorhaben als "unverhältnismäßig und unausgegoren".

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm berichtete im Vorfeld, auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sehe noch "Gesprächsbedarf". Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte, er sei zwar für strengen Jugendschutz, aber Kinder als "Versuchskaninchen" einzusetzen, sei falsch. "Kinder sollten zum Vertrauen erzogen werden, Kinder sind keine Hilfssheriffs", sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel.

Von der Leyen hatte ihren Plan zunächst noch in mehreren Interviews in Sonntagszeitungen verteidigt. Um gegen schwarze Schafe unter den Händlern vorgehen zu können, müsse man Verstöße gegen den Jugendschutz auch nachweisen können.

Nach den Worten einer Ministeriumssprecherin sollten Kinder ohnehin nicht mitwirken. Vielmehr hätten Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren "in Begleitung von Amtspersonen" versuchen sollen, in Geschäften jugendgefährdende Erzeugnisse zu kaufen.

Nach der Gesetzesänderung sollte mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen müssen, wer einem Minderjährigen künftig Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos verkauft hätte. Voraussetzung für den Einsatz der Jugendlichen seien die Einwilligung der Eltern und des Jugendamtes sowie "pädagogische Begleitung".

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