Terrorverdacht:Waffenkurier verurteilt

Kurz vor den Pariser Anschlägen war ein Montenegriner mit Granaten und Gewehren aufgegriffen worden. Eine Verbindung ist nicht belegbar.

Von Christian Rost

Weil er illegal Waffen und Sprengstoff nach Paris transportieren wollte, ist ein 51-jähriger Montenegriner am Landgericht München I zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsschutzkammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann sprach den Angeklagten Vlatko V. am Mittwoch wegen unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen sowie weiterer Waffen- und Sprengstoffdelikte schuldig.

Nicht nachzuweisen war dem Mann, dass er das Material wissentlich für einen konkret geplanten Anschlag in Paris transportieren sollte. Eine Woche nach seiner Festnahme auf einem Autobahnparkplatz nahe Rosenheim wurden am 13. November 2015 in Paris bei den vom "Islamischen Staat" organisierten Terroranschlägen 130 Menschen getötet und 352 verletzt. Die von den Terroristen verwendeten Waffen und Sprengstoffe ähnelten jenen, die Polizisten im Golf des Montenegriners entdeckt hatten. Die Beamten waren auf den Mann aufmerksam geworden, als er auf dem Autobahnparkplatz übernachtete.

Neben Sturmgewehren und Pistolen fanden sich in der Innenverkleidung und im Motorraum auch Handgranaten und mehr als 200 Gramm TNT. Vlatko V. gab zunächst an, davon nichts gewusst zu haben. Vor Gericht korrigierte er dann seine Aussage, beharrte aber weiter darauf, den Verwendungszweck nicht gekannt zu haben. 2000 Euro sollte er für die Fahrt von Montenegro in die französische Hauptstadt erhalten. Seine Auftraggeber nannte V. nicht. "Wir werden es nicht erfahren, wer das war", sagte sein Verteidiger Markus Frank.

In seinem Plädoyer bezeichnete Frank den Angeklagten als unbedarften Menschen, der sich in einer finanziellen Notlage zu dem Waffentransport habe überreden lassen. V. habe sich als Ziegenhirte und Tagelöhner in seiner Heimat über Wasser gehalten und Stromschulden gehabt. Er sei "kein abgebrühter Täter", sagte Frank.

Staatsanwalt Wolfram Schütz forderte vier Jahre und drei Monate Haft und verwies auf die großen Anzahl der Waffen sowie auf die zeitliche Nähe des Transports zu den Anschlägen in Paris. Er kam aber letztlich ebenso wie das Gericht zu dem Schluss, dass dies allein nicht für eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ausreicht.

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