Terrorismus:Wieso können sich so viele "Gefährder" frei in Deutschland bewegen?

Razzien in der Islamisten Szene

Polizisten nach einer Durchsuchung bei mutmaßlichen Islamisten in Hildesheim: Welche Handhabe hat der Rechtsstaat?

(Foto: Christian Gossmann/dpa)

Und wie lassen sich Hunderte islamistische "Gefährder" kontrollieren? Die Polizei darf sie präventiv einsperren, doch das stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

Fragen und Antworten von Ronen Steinke

Wie kann es sein, dass so viele islamistische "Gefährder" in Deutschland unterwegs sind und man ihnen aber nichts anhaben kann?

Wenn die Sicherheitsbehörden von "Gefährdern" sprechen, dann sind das genau genommen Personen, die auf einer Terror-Watchlist stehen; mehr nicht. Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt entscheiden selbständig darüber, wen sie auf ihre "Gefährder"-Liste setzen, es gibt dafür keine juristische Definition und keine juristische Überprüfung. Es sprechen auch durchaus gute Gründe dafür, jemanden im Zweifel etwas eher auf eine solche Liste zu setzen, auch wenn noch nicht klar ist, ob sich der Verdacht erhärten wird. "Das ist das Signal an alle Behörden: Bei dem müssen wir genau hingucken", so erklären sie es beim BKA.

Das bedeutet: Zwar sind derzeit etwa 200 "Gefährder" in Deutschland auf freiem Fuß, wie Thomas de Maizière, der Bundesinnenminister, der Bild am Sonntag gesagt hat; und: Ja, das ist eine hohe Zahl. (Die größte Zunahme gab es 2014, nachdem die Terrormiliz IS ihr Kalifat ausgerufen hatte. Mittlerweile flacht es wieder ab.) Aber manche dieser 200 sind schon verurteilt, waren auch schon in Haft, haben ihre Strafe abgesessen, und jetzt behält man sie vorsichtshalber trotzdem im Blick. Die hohe Zahl allein ist deshalb kein Beleg für eine Nachlässigkeit der Behörden.

Es versteht sich, dass eine Polizei, die Leute auf Watchlists setzt, diese Leute nicht genauso selbständig und einfach wegsperren darf. Für Haft braucht es klare juristische Definitionen und Überprüfungen, auch die CSU fordert deshalb, wenn man ihr neues Papier genau liest, nicht, alle "Gefährder" einzusperren. Sondern sie bekräftigt nur, was schon im Sommer die Unions-Innenminister gefordert und gegenüber der SPD im Wesentlichen auch schon durchgesetzt haben: einen neuen Abschiebehaftgrund namens "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit".

Dagegen spricht nicht viel. Selbst nach der Genfer Flüchtlingskonvention verwirken Flüchtlinge, die in ihrem Gastland die Sicherheit gefährden, ihren Schutz. Auf Schutz, so heißt es dort in Artikel 33, könne sich "ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."

Warum gibt es in Deutschland nur so begrenzte Möglichkeiten, jemanden "präventiv" einzusperren?

Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel: maximal ein Tag. Berlin: vier Tage. Bayern und Baden-Württemberg: 14 Tage. Außerhalb der durchaus scharfen Mittel des Ausländerrechts gibt es hierzulande noch die Möglichkeit des sogenannten Unterbindungsgewahrsams, der in den Polizeigesetzen der Länder geregelt ist und von Land zu Land unterschiedlich lang dauern darf. Der CDU-Chef von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, hat nach dem Berliner Anschlag gefordert, dass sein Land stärker in Richtung Bayern gehen soll. Das Grundproblem bleibt aber dasselbe, egal ob man Hooligans vor wichtigen Fußballspielen einsperren möchte oder Islamisten vor ... welchen Anlässen eigentlich? Die Annahme, dass eine Person sonst eine Straftat begehen wird, ist eine Vermutung. Das kehrt die Unschuldsvermutung um. Es wäre auch vorstellbar, über die 14-Tage-Grenze hinauszugehen, indem man etwa die zeitliche Begrenzung für diese Form von Freiheitsentziehung speziell bei Terrorverdächtigen ganz aufhebt. Darüber hat 2007 bereits der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble laut nachgedacht. Ein anderes westliches Land hat damit schon Erfahrungen: in Guantanamo. Dort zeigt sich: Die "Gefahr" endet letztlich nie, die Haft dann auch nicht.

Warum wussten die deutschen Sicherheitsbehörden nichts Amris Vorgeschichte?

Seit wie vielen Jahren redet die Politik schon über einen besseren Datenaustausch in Europa - und trotzdem wussten die deutschen Sicherheitsbehörden nichts über die kriminelle und radikale Vorgeschichte Anis Amris in Italien?

Es besteht - trotz aller guten Vorsätze, die besonders seit den Brüsseler Anschlägen vom März betont werden - bis heute keine Pflicht für EU-Staaten, verurteilte Straftäter, wie Anis Amri einer war, in das Europol-Informationssystem einzuspeisen. Es besteht auch keine Pflicht, gefährliche Personen in das Schengener Informationssystem einzutragen. Und selbst wenn Italien das italienische Urteil gegen Amri (vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung) bei Europol eingespeist hätte: Im deutschen Asylverfahren fragen die deutschen Behörden meist nur das - innerdeutsche - "Inpol"- und Zollinformationssystem ab.

Haben Länder wie Tunesien es einfach in der Hand, die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen - wie Anis Amri, der seit Monaten ausreisepflichtig war - zu verweigern oder beliebig zu verzögern?

Ein Thema, bei dem sich Ausländerbehörden schon seit vielen Jahren die Haare raufen. Kein Land ist verpflichtet, Menschen zurückzunehmen, die nicht seine Staatsangehörigkeit besitzen (es sei denn, man hat mit dem Staat ein spezielles Rückübernahmeabkommen geschlossen, wie es zwischen der EU und der Türkei besteht). Ohne Pass kann sich jeder Staat auf den Standpunkt stellen, dieser Flüchtling sei gar nicht sein Bürger. Dagegen kann das Gastland wenig tun. Im konkreten Fall: Tunesien hatte sich seit Juli 2015 geziert, Anis Amri als Tunesier anzuerkennen. Nur Tunesien ist befugt, tunesische Pässe oder Passersatzpapiere auszustellen. Meist sind am Ende politische Händel notwendig, damit Herkunftsstaaten zur Ausstellung von Passersatzpapieren bereit sind; so frustrierend das oft auch ist.

Was halten Fachleute von der elektronischen Fußfessel für "verurteilte Extremisten", welche die CSU fordert?

Einem hochrangigen BKA-Beamten fällt da der Fall Rouen ein: Nahe der französischen Stadt töteten im Juli zwei Islamisten einen Priester in dessen Kirche - obwohl einer der Täter eine Fußfessel trug. Ein Verfassungsschützer aus einem Bundesland sieht die Idee trotzdem positiv. Derzeit wisse man bei vielen aus der Haft entlassenen extremistischen Tätern in Deutschland nicht, wohin sie abtauchten. Ein Peilsender am Knöchel helfe wenigstens dabei.

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