Terrorismus:Syrien-Rückkehrer zu fast sieben Jahren Haft verurteilt

Urteil im Prozess gegen mutmaßlichen IS-Terroristen

Der Prozess gegen den nun verurteilten IS-Terroristen Kerim Marc B. fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in Düsseldorf statt.

(Foto: dpa)
  • Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den 23-jährigen Kerim Marc B. als Terroristen des sogenannten Islamischen Staats (IS) zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
  • Er soll in Syrien gekämpft haben; gestanden hat er nur, dem Anführer der Terrormiliz die Treue geschworen zu haben.
  • Außerdem hat mit einem Urteil gegen vier Männer in Stuttgart ein Gericht erstmals in Deutschland den Status der in Syrien aktiven Organisation Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung festgelegt.

Der 23-jährige Kerim Marc B. ist als Terrorist des sogenannten Islamischen Staats (IS) zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den Syrien-Rückkehrer am Donnerstag schuldig. Der Angeklagte hatte gestanden, dem Anführer der Terrormiliz, Abu Bakr al-Bagdadi, die Treue geschworen zu haben.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als überzeugten Dschihadisten beschrieben, der noch in der Untersuchungshaft in Dortmund versucht habe, Mitgefangene zu rekrutieren. Ein Foto zeigt den Angeklagten mit Kalaschnikow und Handgranaten. Unter dem Namen "Abu Zulfikar" habe er einer Einheit überwiegend bosnischer IS-Kämpfer angehört. Seine Verteidiger hatten bestritten, dass ihr Mandant in Syrien gekämpft habe. Außerdem forderten sie, Jugendstrafrecht anzuwenden, weil er zu Beginn des Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt gewesen sei. Der Angeklagte befinde sich in einem Aussteigerprogramm und auf einem guten Weg.

In Deutschland hatte der Islamist schon als Jugendlicher an der Koran-Verteilaktion "Lies!" teilgenommen und war in salafistische Kreise geraten. "Ich habe mich vom Islamischen Staat vollständig losgesagt. Ich habe mich gegen den Islamismus entschieden", hatte der 23-Jährige in seinem Schlusswort gesagt. Ursprünglich war er sogar wegen Mordes angeklagt. Der Tatvorwurf der Bundesanwaltschaft war aber vom Gericht nicht zugelassen worden.

B. ist in Dortmund geboren und in Kranenburg am Niederrhein aufgewachsen, zuletzt wohnte er in Düsseldorf.

Erstmals Urteil wegen Unterstützung der Terrormiliz Ahrar al-Scham

Wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat zudem das Oberlandesgericht Stuttgart vier Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Nach Überzeugung der Richter haben die Beschuldigten die in Syrien aktive Miliz Ahrar al-Scham von Südwestdeutschland aus mit Stiefeln, Militärparkas und Krankenwagen versorgt. Sie verurteilten die Männer zu Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Der Prozess gilt als Pilotverfahren, weil mit dem Urteil erstmals in Deutschland der Status von Ahrar al-Scham als terroristische Vereinigung gerichtlich festgelegt wurde. Die Gruppierung ist neben der Nusra-Front die wichtigste Kraft des Rebellenbündnisses Dschaisch al-Fatah ("Armee des Sieges"). Die Vereinigung ist einer der schärfsten Gegner des syrischen Regimes von Präsident Baschar al-Assad. Sie tritt für einen islamischen Gottesstaat ein.

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