Von Susanne Höll

Einigung im Streit über den juristischen Umgang mit Terrorcamps: Der bloße Aufenthalt ist einem solchen Ausbildungslager ist demnach noch nicht strafbar.

Das Bundesinnen- und das Justizministerium haben sich nach langem Streit auf ein Gesetz geeinigt, mit dem der Aufenthalt in sogenannten Terrorcamps künftig bestraft werden kann.

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Streit beigelegt: Justizministerin Brigitte Zypries und Innenminister Wolfgang Schäuble haben sich im Streit um die Strafbarkeit eines Aufenthaltes in einem Terrorcamp geeinigt. (© Foto: ddp)

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Diejenigen, die eine "schweren staatsgefährdende Straftat" vorhaben und sich dazu Kenntnisse verschaffen oder deswegen Kontakte zu einer terroristischen Vereinigung aufnehmen, sollen mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden können.

Die Kontroverse zwischen beiden Häusern über die Frage, ob solchen Terrorcamp-Besuchern ein Anschlagsvorsatz nachgewiesen werden müsse, ist offenkundig beigelegt.

Das Innenministerium hatte wie auch die Union verlangt, dass ein solcher Vorsatz nicht bewiesen werden müsse, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) beurteilte das anders.

Zypries sagte nun, allein der Aufenthalt könne nicht bestraft werden, es müsse nachgewiesen werden, dass die Kenntnisse in der Zukunft angewendet werden müssen. Das Bundesinnenministerium erklärte allerdings, es müsse in solchen Fällen kein Plan für einen "konkreten Anschlag" nachgewiesen werden.

Mit diesem Gesetzesvorschlag nähert sich die Regierung der sensiblen Frage der Bestrafung vorbereitender Taten. Zypries sagte, diese strafrechtliche Vorverlagerung in einen Bereich, "wo quasi noch nichts geschehen ist", sei "verfassungsrechtlich auf Kante genäht".

Anders als bei den jüngsten Einsprüchen der Fraktion oder SPD-regierter Länder gegen Sicherheitsgesetze, etwa beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder dem BKA-Gesetz erwarte sie diesmal keinen innerparteilichen Widerstand. Sicherheitsexperten erwarten in Zukunft keine oder allenfalls wenige Anklagen wegen solcher Terrorcamp-Besuche, allerdings Hinweise auf geplante Taten.

Zudem sollen künftig nicht nur Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, sondern auch Einzeltäter bestraft werden können, wenn sie schwere Gewalttaten wie Mord oder Geiselnahmen vorbereiten und so die Sicherheit Deutschlands bedrohen. Ihnen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren. Mit maximal drei Jahren Haft soll bestraft werden, wer Anleitungen zum Bombenbau ins Internet stellt, die, wie es heißt "objektiv geeignet sind" die Bereitschaft zu Gewalttaten zu fördern.

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(SZ vom 20.12.2008/woja)