Terrorbekämpfung:EU erhält Rüge von höchster Stelle

Die EU muss die Umsetzung von UN-Sanktionen gegen Terrorverdächtige nachbessern. Der EuGH stärkt mit diesem Urteil unter anderem das Recht der Betroffenen auf Eigentum.

Die EU muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "gezielte Sanktionen" gegen Personen und Organisationen wegen angeblicher Terrorismus-Unterstützung noch einmal überarbeiten. Dem Urteil zufolge müssen auch Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates über das Einfrieren des Vermögens von Verdächtigen gerichtlich nachprüfbar sein.

Terrorbekämpfung: Rüge vom EuGH: Die EU muss ihre "gezielten Sanktionen" gegen Terrorverdächtige überarbeiten.

Rüge vom EuGH: Die EU muss ihre "gezielten Sanktionen" gegen Terrorverdächtige überarbeiten.

(Foto: Foto: Reuters)

Bei der Umsetzung von UN-Sanktionen gegen zwei mutmaßliche Terrorfinanzierer hatte die EU nach Feststellung ihres höchsten Gerichts massiv gegen die Grundrechte der Beschuldigten verstoßen. Das EuGH kritisierte, die EU habe die Verteidigungsrechte der Betroffenen und ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Wenn die EU-Regierungen diesen Fehler nicht binnen drei Monaten korrigierten, müssten die Sanktionen aufgehoben werden.

Der EuGH gab der Berufungsklage eines saudiarabischen Geschäftsmannes und einer in Schweden ansässigen Stiftung namens Al Barakaat statt. Diese hatten sich dagegen verwahrt, dass der EU-Ministerrat ihr Vermögen eingefroren hatte, weil ihre Namen auf einer Liste des UN-Sanktionsausschusses von Unterstützern Osama bin Ladens, der Terrororganisation El-Kaida und der radikalislamischen Taliban standen. Damit werde ihr Recht auf Eigentum und rechtliches Gehör verletzt (Rechtssachen C-402/05 P und C-415/05 P).

Der EuGH bemängelte, die EU habe den Betroffenen noch nicht einmal nachträglich die Gründe für diese schwerwiegenden Sanktionen mitgeteilt. Auch hätten sie keinerlei Mitteilung erhalten, ob und wie sie sich dagegen zur Wehr setzen könnten. Die EU-Verordnung zur Umsetzung der UN-Sanktionen, die auch auf zahlreiche weitere Personen und Organisationen angewandt wurde, sehe keine entsprechenden Verfahren vor, kritisierte der Gerichtshof.

Die Richter räumten ein, eine sofortige Aufhebung der Sanktionen könnte für die Terrorismusbekämpfung schwere und irreversible Folgen haben. Deshalb dürften sie für weitere drei Monate vorläufig in Kraft bleiben, damit die EU-Regierungen die Chance hätten, die Verfahrensfehler zu korrigieren.

Der Rat, das Entscheidungsgremium der EU-Regierungen, wird demnach den Klägern eine ausführliche Begründung für die Sanktionen geben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen müssen. Die übrigen von der EU-Verordnung betroffenen Verdächtigen dürften mittelbar ebenfalls von dem Urteil profitieren: Um weitere Klagen zu vermeiden, müsste der Rat auch ihnen rechtliches Gehör gewähren.

Der EuGH hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Sanktionen gegen Terrorverdächtige für nichtig erklärt, unter anderem gegen die Exil-Oppositionsgruppe Iranische Volksmudschahedin. In den bisherigen Urteilen ging es jedoch stets um Personen und Organisationen, die die EU unabhängig von der UN-Terrorliste aufgrund eigener Einschätzungen auf eine gesonderte EU-Liste gesetzt hatte.

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