Terroranschlag in Stockholm:Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Terroranschlag in Stockholm: Zum Gedenken an die Opfer dekorierten Passanten ein Auto der schwedischen Polizei mit Blumen und Kerzen.

Zum Gedenken an die Opfer dekorierten Passanten ein Auto der schwedischen Polizei mit Blumen und Kerzen.

(Foto: AFP)
  • Ein Stockholmer Gericht hat den Lkw-Attentäter Rachmat Akilow zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Er war am 7. April 2017 mit einem gestohlenen Lkw in die belebte Fußgängerzone der schwedischen Hauptstadt gerast.
  • Akilow hat die Tat gestanden und gesagt, er habe Schweden für eine Beteiligung an der Bekämpfung der Terrormiliz IS bestrafen wollen.

Der Stockholmer Lkw-Attentäter Rachmat Akilow muss lebenslang ins Gefängnis. Für den Terroranschlag mit fünf Toten verurteilte ein Gericht in der schwedischen Hauptstadt ihn am Donnerstag zur Höchststrafe.

Am 7. April 2017 war der IS-Anhänger Akilow mit einem gestohlenen LKW in die belebte Fußgängerzone der schwedischen Hauptstadt Stockholm gerast.

Akilow hatte die Tat eingeräumt und wollte explizit als Terrorist verurteilt werden. Nach eigener Aussage wollte der 40-Jährige erreichen, dass Schweden den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) aufgibt.

Richter Ragnar Palmkvist befand ihn nicht nur wegen fünffachen Mordes mit Terrorbezug für schuldig, sondern auch wegen versuchten Mordes in 119 Fällen und der Gefährdung von Menschenleben in 24 Fällen.

Es handelt sich um das erste Urteil in einem Terrorprozess in Schweden. Der Urteilsspruch folgt der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft für den Angeklagten, einen abgelehnten Asylbewerber aus Usbekistan, gefordert hatte. Staatsanwalt Hans Ihrmann hatte Akilow während des Verfahrens am Stockholmer Bezirksgericht als "Sicherheitsrisiko für die Gesellschaft" bezeichnet. Der Verteidiger Johan Eriksson hatte für eine zeitlich begrenzte Gefängnisstrafe plädiert und argumentiert, dass Akilow während der Ermittlungen kooperativ gewesen sei.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: