Terror von 9/11:Angeklagter Binalshibh soll unzurechnungsfähig sein

Vor 9/11 lebte er in Hamburg, danach galt Ramzi Binalshibh schnell als einer der Drahtzieher der Terroranschläge. Nun ist das Verfahren gegen den Jemeniten in Gefahr, wie es in einem US-Medienbericht heißt. Der Angeklagte soll unzurechnungsfähig sein.

9/11; Ramzi Binalshibh; Guantanamo; Unzurechnungsfähigkeit; Prozess; al-Qaida

Mutmaßlicher Drahtzieher der Terroranschläge vom 9. September 2001: der Jemenit Ramzi Binalshibh auf einem 2002 veröffentlichten Bild

(Foto: AFP)

Das Verfahren gegen einen der mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 ist laut einem US-Medienbericht in Gefahr. Ein psychologisches Gutachten habe die Unzurechnungsfähigkeit des beschuldigten Jemeniten Ramzi Binalshibh ergeben, berichtet die Washington Post. Der Angeklagte könne den Anhörungen vor dem Militärgericht im Straflager Guantánamo auf Kuba nicht folgen. Das Gutachten sei aus dem Jahre 2009, aber erst jetzt bekanntgeworden, schreibt das Blatt.

Bereits vergangene Woche habe ein Militärrichter das Verfahren gegen den 41 Jahre alten Binalshibh unterbrochen und eine weitere psychologische Untersuchung angeordnet. Binalshibh ist einer von fünf Hauptangeklagten des Verfahrens vor dem Militär-Sondergericht. Er lebte zeitweilig in Hamburg.

Zu den "Guantánamo Five" zählt auch der mutmaßliche Chefplaner Chalid Scheich Mohammed. Bei den Anschlägen in New York und Washington waren rund 3000 Menschen ums Leben gekommen. Es ist fraglich, ob das Hauptverfahren wie geplant 2014 beginnen kann. Dabei geht es immer wieder um die Frage, ob Aussagen in einen Prozess einfließen dürfen, die unter Folter oder folterähnlichen Methoden gemacht wurden.

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