Terror:Rubikon des Rechtsstaats

Lage nach Länderspiel-Absage Deutschland - Niederlande

Polizei-Absperrband mit der Aufschrift 'Stop Polizei - Lebensgefahr' flattert vor der HDI-Arena in Hannover nach dem Terroralarm vor dem geplanten Länderspiel Deutschland-Niederlande.

(Foto: dpa)

Der Rechtsstaat muss sich gegen Terror robust verteidigen, aber es gibt eine Linie, die er nicht überschreiten darf. Wo sie ist, sollte man feststellen, bevor ein Anschlag die Gesellschaft schüttelt.

Kommentar von Heribert Prantl

"In der Abwehr des Terrorismus muss der Rechtsstaat bereit sein, bis an die Grenzen des Rechtsstaats zu gehen." Der Satz könnte von François Hollande stammen, der so den monatelangen Ausnahmezustand rechtfertigt. Er könnte vom belgischen Premier sein, der so die Maßnahmen der höchsten Terrorwarnstufe erklärt. Er könnte von Innenminister Thomas de Maizière sein, der damit neue europäische Datenpools fordert. Oder von Wolfgang Schäuble, der so den Einsatz der Bundeswehr im Inneren proklamiert.

Der Satz stammt aber von einem ganz anderen, von einem, der im Ruf eines weisen Kriminalphilosophen steht; er stammt vom heute 92-jährigen Horst Herold, der in den RAF-Terrorjahren Chef des Bundeskriminalamts war und als einer der besten Polizisten gilt, die Deutschland je hatte. Mit diesem Satz verbindet Herold seine Erfahrungen von damals mit seinen Beobachtungen zum Terror von heute.

Sein Satz klingt so, als wolle der Alte dem Staat fast alles erlauben. Aber Herold ergänzt ihn mit einer fundamentalen Einschränkung: "Um dem Terrorismus kein weiteres Terrain zu überlassen, ist der Staat von vornherein gezwungen, feste, von keiner Seite überschreitbare Grenzlinien des rechtsstaatlich Möglichen zu ziehen." Daran fehlt es heute; daran fehlte es in der RAF-Zeit, daran fehlte es nach 9/11, als die USA mit der gezielten Tötung Verdächtiger mittels Drohnen begannen, sie Geheimgefängnisse einrichteten und das Foltern erlaubten; daran hat es nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 und London 2005 gefehlt, als Präventivhaft für terrorverdächtige Ausländer für eine gute Anti-Terror-Maßnahme gehalten wurde.

Der Rechtsstaat darf zu seinem Schutz nicht zerstören, was ihn ausmacht

Gewiss: Nicht alle Regeln, die zum Repertoire des Rechtsstaats gezählt werden, sind eherne Gesetze. Das Recht muss sich auf die Gefahren seiner Zeit einstellen, um tauglich zu bleiben zur Konfliktlösung. Doch der Staat muss dabei sein rechtliches Rüstzeug auf die Grundrechte ausrichten. Das hat er bisher kaum getan. Wer Sicherheit "mit allen Mitteln" gewährleisten will, stellt alles zur Disposition, was der Rechtsstaat an Regeln zur Vorbeugung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten eingeführt hat. Wer zur Terrorbekämpfung den Kehraus veranstalten will, der kehrt - zur Verteidigung des Rechtsstaats - das weg, wofür der Rechtsstaat verteidigt werden muss; dann stirbt Freiheit an ihrer Verteidigung. Der Rechtsstaat muss sich robust verteidigen, darf dabei aber nicht das zerstören, was ihn ausmacht.

Das kann nicht dadurch umgangen werden, dass man von "Krieg" redet. Es muss terror- und notstandsfeste Normen geben: Dazu gehört das Folterverbot, das nicht mit Formeln wie "mäßiger körperlicher Druck" umgangen werden kann. Viele Politiker stellen, wenn es um Terroranschläge geht, alles infrage - statt die entscheidende Frage zu stellen: Wo ist der Rubikon? Welche Linie darf auch in Zeiten höchster Not nicht überschritten werden? Die Antwort ist bitter notwendig, weil sie dann, wenn ein Anschlag die Gesellschaft schüttelt, nur noch schwer zu finden ist.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: