Terror-Prozess:Höchststrafe für Motassadeq

Lesezeit: 2 min

Der Terrorhelfer Mounir el-Motassadeq muss für 15 Jahre in Haft. Bereits vor der Urteilsverkündung hatten seine Verteidiger den Prozess als Zwischenstation bezeichnet und neue Schritte angekündigt.

Ralf Wiegand

Im dritten Prozess gegen den bereits als Terrorhelfer verurteilten Mounir el-Motassadeq hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die Höchststrafe von 15 Jahren gegen den Marokkaner verhängt.

Der 7. Strafsenat des OLG ahndete damit die schon vom Bundesgerichtshof (BGH) festgestellte Schuld Motassadeqs, der demnach ein Mitglied der Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta war und Beihilfe zum Mord in 246 Fällen geleistet hat.

So viele Menschen starben in Flugzeugen, die am 11. September 2001 in den USA entführt, in Gebäude gesteuert oder zum Absturz gebracht wurden.

Wahrscheinlich war das aber noch immer nicht das Ende der Hamburger Verhandlungsserie gegen in Deutschland ansässige Helfer der Attentäter vom 11. September. ,,Es ist nur eine Zwischenstation auf dem Weg in die nächste Instanz'', hatte einer von Motassadeqs Verteidigern, Ladislav Anisic, schon vor der Urteilsverkündung gesagt.

Notfalls gehe man bis zum Europäischen Gerichtshof, um einen Freispruch zu erwirken. Auch sein Kollege Udo Jacob deutete an, dass Motassadeq ein Wiederaufnahmeverfahren anstrebe. Alle Konzentration müsse nun in diese Richtung gehen, sagte Jacob.

"Kein Gott will so etwas"

Mit der Höchststrafe folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Ankläger Walter Hemberger nannte es ,,die Pervertierung des Glaubens'', wenn jemand solche Anschläge im Namen Gottes begehe: ,,Kein Gott will so etwas.'' Er warf Motassadeq vor, keinerlei Mitgefühl für die Opfer zum Ausdruck gebracht zu haben.

Als Angehörige der Toten aus dem World Trade Center vor Gericht gesprochen hätten, ,,da konnten Sie diese Menschen nicht anschauen'', sagte Hemberger direkt an Motassadeq gerichtet. Er verteidigte zudem das vorangegangene Urteil des 4. Senats des OLG, das mit sieben Jahren Haft milder ausgefallen war, weil die Richter die Beihilfe zum Mord nicht als erwiesen angesehen hatte.

,,Es war ein gutes Urteil, das zu Unrecht kritisiert wurde'', sagte der Bundesanwalt. Der Schuldspruch habe schließlich dem BGH standgehalten, lediglich das Strafmaß musste nun neu festgelegt werden. Und da, so Hemberger, ,,kann es nur eine Strafe geben''.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer auf eine Strafmaßempfehlung verzichtet und lediglich darum gebeten, nicht ,,Maßlosigkeit'' walten zu lassen. Im Laufe des Tages hatten Motassadeqs Anwälte versucht, durch verschiedene Anträge Zeit zu gewinnen.

Er habe den Eindruck, das Gericht wolle das Verfahren ,,in größter Eile durchziehen'', sagte Verteidiger Jacob. Am Mittag hatte er per Fax beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Prozesses gestellt, bis über eine bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshof entschieden worden sei. Es folgte ein Befangenheitsantrag gegen den 7. Strafsenat.

Motassadeq, der in seinem Schlusswort erneut seine Unschuld beteuerte (,,Sie haben mir Unrecht angetan''), stand seit 2002 immer wieder vor Gericht. Bereits in einem ersten Prozess hatte der 3. OLG-Senat den ehemaligen Elektrotechnik-Studenten für schuldig befunden, den Todespiloten vom 11. September Hilfsdienste geleistet und von deren Plänen gewusst zu haben.

Das Urteil - 15 Jahre Haft - hatte aber vor dem BGH ebenfalls keinen Bestand. Insgesamt wurde in drei Prozessen an beinahe 70 Tage gegen den Marokkaner verhandelt, dazu kamen zwei Verfahren vor dem BGH.

Am Montag hatten Motassadeqs Verteidiger zunächst mit dem Antrag auf weitere Zeugenanhörungen überrascht. So wolle der ebenfalls in Hamburg wegen der gleichen Vorwürfe freigesprochene, nun in seiner Heimat lebende Marokkaner Abdelghani Mzoudi als Zeuge aussagen. Als Angeklagter hatte Mzoudi stets geschwiegen.

Auch der in Syrien inhaftierte Haydar Zammar, der als Hamburger Al-Qaida-Statthalter galt, müsse schnell gehört werden, weil ihm bald die Todesstrafe drohe. Das Gericht lehnte alle Anträge ab und sprach nach rund zehn Stunden am Abend das Urteil.

© SZ vom 9. Januar 2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: