Terror-Bekämpfung:Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz

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Lauschangriff, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung: Die große Koalition hat offenbar letzte Streitfragen bei der Ausweitung von BKA-Kompetenzen beigelegt.

Die große Koalition hat die noch offenen Streitfragen bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) beigelegt. Die besonders umstrittene Online-Durchsuchung wird bis Ende 2020 befristet. Die Koalition habe sich am Mittwoch nach intensiven Verhandlungen auf letzte Änderungen verständigt, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Die besonders umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer soll bis Ende 2020 befristet werden. (Foto: Foto: ddp)

Wiefelspütz sprach von einem rechtstaatlich sehr ausgewogenen Gesetz. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte der ARD: "Rechtsstaatliche Grundsätze werden strikt beachtet und gleichzeitig bekommt das BKA dringend notwendige Befugnisse, um Terror wirksamer bekämpfen zu können." Sein Fazit: "Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht."

Das Gesetz ist wegen seiner weitreichenden Befugnisse für das BKA heftig umstritten. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden. Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnung sowie Rasterfahndungen.

Zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre

Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung im Juni waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden. Die Opposition lehnt das Gesetz ab. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich kommenden Mittwoch verabschieden.

Die Änderungsanträge von Union und SPD sehen bei der Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre vor. Die Durchsuchung muss ein Richter anordnen. Bei der Online-Durchsuchung muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio.

Diese Überprüfung soll nicht wie bisher vorgesehen von nur zwei BKA-Beamten, sondern zusätzlich vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA vorgenommen werden. "Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen", sagte SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper der ARD.

© dpa/AFP/hai/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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