Terror:Anklage gegen Franco A.

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Die Bundesanwaltschaft hält an dem Verdacht fest, der Offizier habe einen Anschlag geplant. Vor wenigen Tagen war der als Flüchtling getarnte Mann aus der U-Haft gekommen.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag gegen den Bundeswehroffizier Franco A. Anklage erhoben. Er stehe im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, erklärte die Behörde in Karlsruhe. Franco A. habe "aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus" einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und anderer Personen geplant, die aus seiner Sicht für flüchtlingsfreundliches Engagement bekannt waren.

Der Fall hatte Ende April Aufsehen erregt, weil Franco A. sich unter falscher Identität in ein Flüchtlingsheim eingeschlichen und zeitweise ein Doppelleben als Bundeswehroffizier und vermeintlicher syrischer Asylbewerber geführt hatte. Am 29. November war er zwar auf Anordnung des Bundesgerichtshofs aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der "dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" bestehe inzwischen nicht mehr, hatte ein Richter befunden. Allerdings geht das Verfahren trotzdem weiter. Ein "hinreichender Tatverdacht" bestehe weiterhin. Die Ankläger wollen nun in einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main darlegen, welche Pläne Franco A. aus ihrer Sicht verfolgte.

Zur Umsetzung seiner Anschlagspläne, so teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit, habe A. sich vier Schusswaffen sowie mehr als tausend Schuss Munition und mehr als 50 Sprengkörper beschafft. Einen Teil der Munition und der Sprengkörper entwendete er demnach aus Bundeswehrbeständen. Die Anklage gegen ihn lautet deshalb auch auf Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, auf Betrug sowie auf Diebstahl. Franco A. ließ sich demnach "zur Vorbereitung seiner Anschläge unter der fiktiven Identität eines syrischen Staatsangehörigen als Asylsuchender registrieren", um die Ermittlungen nach einem möglichen Anschlag auf Asylbewerber zu lenken.

Zwei mutmaßliche Mitwisser Franco A.s, Maximilian T. und Mathias F., sind ebenfalls bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Gegen sie bestehe kein hinreichender Tatverdacht mehr, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

© SZ vom 13.12.2017 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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