Telefonüberwachung:Der Staat hört mit

Die deutsche Justiz nutzt zunehmend das umstrittene Mittel der Telefonüberwachung - seit 2007 sind die Zahlen nach SZ-Informationen um elf Prozent gestiegen. Die Grünen schlagen Alarm.

Daniel Brössler

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.

Besonders drastisch ist der Anstieg mit 30 Prozent in Bayern ausgefallen, wo im vergangenen Jahr 1023 Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung registriert wurden. Im Vorjahr waren es 782 gewesen.

"Alarmierend"

Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings nur auf die Abhörmaßnahmen auf Basis der Strafprozessordnung, also im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat. Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken sind hier nicht enthalten.

Ebenso wenig enthalten sind die Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Letztere werden auch nicht von der Justiz kontrolliert, sondern von der sogenannten G-10-Kommission des Parlaments (benannt nach Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt).

Durch die gestiegenen Zahlen fühlen sich die Grünen in ihrer Kritik an der Telefonüberwachung bestätigt. "Alarmierend" nannte Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz die Entwicklung. "Die Überwachung wird immer stärker zum Einstiegs- und Regelinstrument der Strafverfolgung, obwohl sie eigentlich nur bei erheblichen Straftaten im begrenzten Umfang genutzt werden sollte. Die Verhältnismäßigkeit ihrer Anwendung steht daher immer stärker in Frage", kritisierte er am Dienstag.

"Klare Kriterin nötig"

Zulässig ist die Überwachung der Telekommunikation laut Strafprozessordnung nur bei schweren Straftaten wie Mord, sexuellem Missbrauch von Kindern, aber auch bei Verfahren wegen Drogenhandels. Genau diese waren der Statistik zufolge 5498 Mal und damit mit Abstand der häufigste Anlass für Telefonüberwachung. Verglichen mit 2007 ist das ein Anstieg um 50 Prozent.

Die Telefonüberwachung müsse dringend reformiert werden, forderte Spitz. Nötig seinen "klare Kriterien, wann und wie begrenzt in Einzelfällen überwacht werden darf". In seinem jüngsten Jahresbericht hatte auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, "erhebliche datenschutzrechtliche Defizite" bei der geltenden gesetzlichen Regelung der Telefonüberwachung beklagt.

Vorratsdatenspeicherung

Der erneute Anstieg der Überwachungsfälle sei bedauerlich, hieß es am Dienstag aus seiner Behörde. Der Katalog der Straftaten, die Telefonüberwachung rechtfertigen, müsse endlich reduziert werden. Zuletzt sei aber das Gegenteil geschehen.

Intensiv genutzt wird den Zahlen zufolge auch die Vorratsdatenspeicherung. Seit 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsanbieter alle Verbindungsdaten für sechs Monate speichern. Bei Mobiltelefonaten ist auch der Standort bei Gesprächsbeginn zu registrieren. In 8316 Verfahren nutzten Staatsanwälte solche "Verkehrsdaten".

In etwa der Hälfte der Fälle waren die Daten allerdings nicht älter als einen Monat. Die Grünen kritisieren die Vorratsdatenspeicherung als "absolut unverhältnismäßiges Instrument der Verbrechensbekämpfung" und als einen der "intensivsten Eingriffe in unsere Grundrechte".

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