Von Frederik Obermaier

Projekt Teen-Court: Immer häufiger urteilen Jugendliche über junge Straftäter.

Ein Gericht stellt man sich eigentlich anders vor - und einen Richter erst recht: Dieser ist 20 Jahre alt; seine Haare trägt er nach Art des Fußballers Bastian Schweinsteiger steil nach oben gegelt. Der Gerichtssaal ist ein gelb gestrichenes Zimmer in der Ansbacher Familienhilfe-Einrichtung Kastanienhof. Ein runder Tisch, ein paar Zimmerpflanzen und an der Wand eine Kinderzeichnung - wenn nicht gerade eine Verhandlung stattfindet, ist der Saal ein gewöhnliches Büro.

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Gerd König urteilt hier seit drei Jahren über straffällig gewordene Jugendliche. "Teen-Court" heißt das kriminalpädagogische Schüler-Projekt, bei dem der 20-Jährige mit 14 bis 21 Jahre alten Straftätern über ihr Vergehen spricht und danach eine Strafe festlegt. Das neuartige Modell zur Bekämpfung von Jugendkriminalität wurde 2000 erstmals in Bayern erprobt und findet immer mehr Nachahmer. Mittlerweile laufen ähnliche Projekte in Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg sowie in Nordrhein-Westfalen.

Heute sitzen Gerd und die beiden anderen Teen-Court-Mitglieder einer 15-jährigen Hauptschülerin gegenüber. Ihre Ohren sind mit großen Goldringen behängt, und die enge Jeans schmückt ein Gürtel mit großer Glitzerschnalle. Bei der Polizei fiel sie schon öfter wegen Schlägereien auf. "Eine typische Hip-Hop-Braut", sagt ein Jurymitglied später. Angestachelt von Mitschülern hatte sie einer Klassenkameradin eine Zigarette in die Kapuze geschnipst.

Auf den verschärften Verweis folgte die Anzeige. Sachbeschädigung - ein typischer Fall für den Teen-Court. Vor dem Schüler-Gericht, das alle Beteiligten lieber Gremium nennen, stehen deutschlandweit pro Jahr mehrere hundert Jugendliche, allein in Ansbach sind es etwa 30. Sie haben im Kaufhaus etwas mitgehen lassen, waren ohne Führerschein unterwegs oder haben einen Joint geraucht. Alles Fälle, die sonst meist mit Sozialstunden geahndet werden. Schwere Straftaten hingegen werden hier nicht behandelt.

Die Idee, leichte und mittelschwere Taten von Gleichaltrigen verhandeln zu lassen, stammt aus den USA. Dort existieren Teen-Courts seit den siebziger Jahren. Über das Land verteilt gibt es mehrere hundert solcher Schüler-Gerichte. Bei einigen werden die Verhandlungen in großen Gerichtssälen mit Richtern in Robe und jugendlichen Staatsanwälten und Verteidigern regelrecht inszeniert.

Man verspreche sich eine nachhaltigere Wirkung, wenn sich ein Straftäter mit Gleichaltrigen auseinandersetzen muss, statt gleich vor dem ,,echten'' Gericht zu landen, erklärt Heinz Schöch. Der Münchner Jura-Professor hat Deutschlands erstes Teen-Court-Projekt in Aschaffenburg wissenschaftlich begleitet - ein Erfolgsmodell, wie er sagt. Die Erklärung liege auf der Hand: "Jeder weiß, dass Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren von Gleichaltrigen wesentlich mehr annehmen als von Erwachsenen." Mittlerweile gibt es Schülergerichte in Bayern in Aschaffenburg, Ansbach, Ingolstadt und Memmingen.

Anders als in den USA haben die Teen-Court-Mitglieder in Deutschland jedoch keine Ermittlungsbefugnis. Nur geständige Täter, die damit einverstanden sind, landen auf Empfehlung der Polizei vor dem Gericht, das kein Gericht im eigentlichen Sinn ist. Die drei jugendlichen Richter können kein Urteil verkünden und auch keine echte Strafe festsetzen. Sie können lediglich eine "erzieherische Maßnahme" vorschlagen. Der Täter entscheidet selbst, ob er sie erfüllt. Weigert er sich, landet sein Fall in der Regel vor dem Jugendgericht.

Ein deutscher Teen-Court besteht aus einem Sozialpädagogen, der die Sitzungen beaufsichtigt, und drei Richtern. Sie sind Schüler, manchmal auch Studenten und Auszubildende, die von Vertrauenslehrern ausgewählt wurden oder sich freiwillig für das Ehrenamt gemeldet haben. In einer mehrtägigen Schulung wurden sie auf ihre Aufgabe vorbereitet.

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