Frauen werden immer noch weltweit diskriminiert - sowohl rechtlich als auch in der Praxis. Ohne weitere politische Initiativen wird sich daran auch nichts ändern.
Die Autorin ist Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte.
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Louise Arbour, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (© Foto: dpa)
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Heute am Internationalen Tag der Frau feiern wir die Fortschritte, die gemacht worden sind, um die Frauenrechte zu verwirklichen. Wir sollten aber nicht die Tatsache aus den Augen verlieren, dass Frauen immer noch weltweit diskriminiert werden - sowohl rechtlich als auch in der Praxis, direkt oder indirekt.
Ein Schrei der Entrüstung folgt meist nur auf ungeheuerliche Fälle von Genitalverstümmelung, Bestrafung von Vergewaltigungsopfern, sexueller Sklaverei und erniedrigender Behandlung. Aber es ist gerade die Diskriminierung "niedriger Intensität", die Millionen Frauen zu täglichem Leid und Elend verdammt. Oft wird diese auch noch durch Gesetze erleichtert.
Eine kürzlich im Auftrag der UN erstellte Studie hebt hervor, dass dies geschieht, obwohl die Rechte der Frauen auf Gleichheit und Nicht-Diskriminierung in einer Reihe internationaler Abkommen verankert sind. Sie stehen unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Charta und vor allem im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau(CEDAW).
Große Lücken im Frauenschutz
In diesem rechtlichen Rahmen, der ergänzt wird durch regionale Menschenrechtsverträge und nationale Gesetzgebung, haben sich die Staaten verpflichtet, effektive Maßnahmen zu beschließen.
185 Staaten haben CEDAW zugestimmt, was einer fast weltweiten Befürwortung der Grundsätze entspricht. Aber der Fortbestand von Gesetzen und Gewohnheiten, die Frauen zu Bürgern zweiter Klasse machen oder sie Missbrauch aussetzen, zeichnet ein anderes Bild. Es sagt schon Einiges, dass viele Staaten ihr Recht voll ausnutzen, Vorbehalte gegenüber CEDAW zu erheben. Ihnen ist nach internationalem Recht auch gestattet, die Zustimmung zu spezifischen Vertragsklauseln zu verweigern oder ihre Verabschiedung zu verzögern.
Auch ein Blick auf die regionale Ebene kann nicht beruhigen. Obwohl einige regionale rechtliche Rahmen auf dem CEDAW-Standard basieren und erweitert wurden, bleiben große Lücken im Frauenschutz bei der Interpretation dieser Standards.
Lateinamerika hat einige wegweisende regionale Gesetze zum Schutz von Frauen eingeführt, darunter im Jahr 1994 das erste Menschenrechtsübereinkommen mit dem Schwerpunkt auf Gewalt gegen Frauen. Aber zehn Jahre nach Annahme des Übereinkommens hat Amnesty International festgestellt, dass die Lage von Frauen in der Region sich nicht merklich verbessert hat, weil die Staaten ihre Pflichten nicht erfüllt haben.
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