Die Brüsseler Kommission zieht vor den Europäischen Gerichtshof, um die Umsetzung des Werbeverbots für Tabakwaren in der Bundesrepublik zu erzwingen.

Die Kommission wirft Berlin vor, die Tabakwerbe-Richtlinie der EU nicht wie vorgeschrieben zum 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt zu haben. Die Richtlinie verbietet Tabakwerbung in Zeitungen, im Radio und im Internet.

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In dieser Frage droht Berlin in einem anderen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits eine Niederlage. Am 13. Juni hatte der Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg empfohlen, eine deutsche Klage gegen das Tabak-Werbeverbot der EU abzuweisen. Daraufhin hatte Verbraucherminister Horst Seehofer erklärt, die Bundesregierung wolle das Werbeverbot zügig umsetzen und "unverzüglich" ein nationales Gesetz auf den Weg bringen.

Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Oktober 2005 und im Februar dieses Jahres vor einer möglichen Klage gewarnt. "Die Zigarettenwerbung verklärt Tabak und verführt Kinder und Jugendliche zum Rauchen", erklärte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. "Ich bin fest entschlossen, alle Mitgliedstaaten für die Umsetzung dieser wichtigen Gesetzgebung verantwortlich zu machen. Und wenn das eine Klage bedeutet, dann ist das eben so."

Die 2003 beschlossene Richtlinie der EU verbietet auch das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Zigarettenhersteller, beispielsweise von Formel-1-Autorennen. Kino- und Plakatwerbung bleibt erlaubt, weil sie als nicht grenzüberschreitend gilt. In Deutschland hatten Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, Werbebranche, Einzelhandel und Tabakindustrie das Werbeverbot in Zeitungen, Radio und Internet scharf kritisiert. Es gefährde den Umsatz und Arbeitsplätze von mehr als 40.000 Kiosken, Tabakläden und Tankstellen.

Luxemburg hat nach Mitteilung der Kommission seine Unterstützung für die akut vom Scheitern bedrohte deutsche Klage gegen die Richtlinie zurückgezogen und eine Umsetzung des Werbeverbots im Juli angekündigt. Die Kommission, die eine Klage angedroht hatte, kündigte an, die weitere Entwicklung "aufmerksam zu verfolgen". Italien, Spanien, Tschechien und Ungarn drohen Klagen, weil das Sponsoring-Verbot nach Ansicht der Kommission nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt wurde.

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(dpa)