Von Stefan Ulrich

Die Amerikaner dürfen sich gegen die Terrorattacken militärisch zur Wehr setzen, und die Nato-Staaten müssen ihnen dabei helfen.

(SZ vom 14.09.2001) - "Jeder hat so viel Recht, wie er Macht hat", schrieb der Philosoph Spinoza. Danach wären Militärschläge der Amerikaner gegen Männer, Gruppen und Staaten, die womöglich hinter den Attentaten stehen, unproblematisch.

Anzeige

Nun hält sich die zivilisierte Welt zu Gute, Macht durch Recht zu begrenzen. Diese Welt ist mit dem Einsturz der Zwillingstürme von Manhattan nicht untergegangen. Und auch wenn die Sorgen der US-Regierung in diesen Tagen kaum um das Völkerrecht kreisen, wird es ihr doch nicht gleichgültig sein.

Zum einen, weil dieses Recht aufs Engste mit den Bestimmungen des Nato-Vertrags verzahnt ist, und über den Eintritt des Bündnisfalles mitbestimmt. Zum anderen, weil Amerika eine breite und haltbare Allianz gegen den Terror schmieden will. Das setzt voraus, dass die Welt Washingtons militärische Reaktion auf den Wahnsinn akzeptiert.

Änderung der alten Rechte

Doch finden sich im Völker- und Nato-Recht überhaupt Antworten auf solchen Terror, wie ihn New York und Washington erlebten? Oder muss das internationale Recht erst umgeschrieben werden auf diese schlimme neue Welt? Völkerrechtler wie der Münchner Professor Bruno Simma glauben jedenfalls, dass die Verbrechen vom 11.November auch das Recht verändern werden.

Alle für einen

Ein Grundsatz freilich wird bleiben: Rache und Vergeltung sind verboten, Verteidigung ist erlaubt. Die Voraussetzungen für dieses Verteidigungsrecht als Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot regelt die Verfassung der Vereinten Nationen. Dort heißt es in Artikel 51: "Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs ... keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung."

Der Nordatlantikvertrag von 1949 baut darauf auf. Die Nato-Staaten versprechen sich gegenseitig, das Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta gemeinsam und organisiert auszuüben. Artikel5 bestimmt: Der Angriff auf einen wird zum Angriff auf alle. Das Recht zur Verteidigung wird zur Pflicht.

Unbekannte Angriffsziele

Auf den ersten Blick müssen die Nato-Staaten also selbstverständlich an der Seite Amerikas in den Kampf ziehen. Doch ein Problem bleibt. Bisher ist noch nicht bekannt, wer die Kamikaze-Flüge auf die Vereinigten Staaten zu verantworten hat. Womöglich ist es eine unabhängig agierende Terrorgruppe.

Als bewaffneter Angriff im Sinne der UN-Charta und des Nordatlantikvertrags gilt nach klassischem Völkerrecht aber nur der Angriff eines Staates. Hierzu zählt auch, wenn sich ein Staat Terroristen bedient, um sie sein schmutziges Geschäft machen zu lassen, wie es Libyen oft vorgeworfen wurde. Ein solcher indirekter Angriff steht einem direkten gleich.

Ähnliches gilt, wenn eine Regierung mit Terroristen sympathisiert, indem sie ihnen ihr Territorium zur Verfügung stellt. Dann hat der angegriffene Staat das Recht, Basen der Terroristen in deren Gastland zu vernichten, sagt der Völkerrechtler Simma. Sollte sich also erweisen, dass der in Afghanistan residierende Terror-Millionär Osama bin Laden hinter den Anschlägen vom Dienstag steckt, dann dürfen die Amerikaner seine Stützpunkte bombardieren.

Abwehr, nicht Rache

Voraussetzung ist aber, dass dies nicht aus Rache für vergangene, sondern zur Abwehr künftiger Anschläge geschieht, und dass die Mindeststandards der Kriegsführung, wie die weitmöglichste Schonung von Zivilisten, eingehalten werden. Zwar gilt das Kriegsrecht der Genfer Konventionen nicht direkt im Kampf gegen Terroristen. "Ein zivilisierter Staat darf aber nicht anordnen: Gegen den Herrn bin Laden gehen wir jetzt in Afghanistan quadratkilometerweise vor und machen alles kalt", sagt Simma.

Forderung nach neuem Verteidigungsrecht

Kompliziert wird die Rechtslage, wenn eine völlig unabhängig operierender Terrorgruppen ohne Unterstützung eines Staates hinter den Attacken auf das World Trade Center und das Pentagon steht. Greifen dann Selbstverteidigungsrecht und Bündnispflicht?

Manche Juristen und die Regierung in Amerika plädieren schon länger für ein unbeschränktes Verteidigungsrecht auch gegen solche autonomen Angriffe. Sie setzten sich damit aber nicht durch. Besonders in Europa wird bisher vertreten: Militärschläge auf fremdes Staatsgebiet sind in einem solchen Fall nicht erlaubt.

Das Land, von dem aus die Terroristen operieren, ist aber verpflichtet, gegen die Attentäter vorzugehen, sei es, indem es ihnen selbst den Prozess macht, oder indem es sie ausliefert. Erfüllt der Staat diese Pflicht nicht, dürfen Strafmaßnahmen gegen ihn verhängt werden. Eine Militäraktion aber wäre unzulässig.

Angriffe oder Bündnisfall

Diese Ansicht hat bisher auch Bruno Simma vertreten, der der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen angehört und auch die Bundesregierung berät. Unter dem Eindruck der neuen Dimension des Terrors neigt er nun zu einer Korrektur. "Womöglich können wir uns den Luxus der traditionellen Auslegung, was ein Angriff und was der Bündnisfall ist, nicht mehr leisten", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Dieses klassische Verständnis sei durch die Anschläge so strapaziert worden, "dass ich nicht mehr daran festhalten würde". Wenn der Terror Formen annehme wie am Dienstag, dann komme es zu einer "spontanen Rechtsfortbildung". Die Frage, was ein bewaffneter Angriff ist, wäre demnach künftig mehr über die Intensität als über die Akteure zu definieren.

Pflicht zur Selbstverteidigung

Folgt man dieser Ansicht, die das Völkerrecht der neuen Bedrohungslage anpasst, dann lösen die Kamikaze-Attacken auf die Städte Amerikas die Pflicht zur kollektiven Selbstverteidigung nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags aus. Voraussetzung ist nur noch, dass der Angriff vom Ausland eingeleitet wurde und die USA um Hilfe bitten.

Nach Artikel5 muss dann jedes Nato-Mitglied Beistand leisten, indem es "unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen": Also deutsche Soldaten nach Afghanistan? Eher nicht. Eine automatische Verpflichtung, eigene Truppen ins Gefecht zu schicken, gibt es nicht.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...